Hallo, kennt jemand die expliziten Regelungen zur Versetzung/ Wiederholung einer Klasse auf dem Gymnasium bei Realschulempfehlung im Bundesland Niedersachsen? Ich meine mich zu erinnern, dass bei einer Realschulempfehlung und einem Nichtbestehen der Klassen 5+6 das Kind idR wechseln MUSS, es sei denn, die Klassenkonferenz entscheidet anders. Oder gehr das bis zur 10. Klasse??? Wo steht das? Geht übrigens nicht um mein Kind (gottseidank!) , aber die Frage wurde mir als EV gestellt und ich finde die gesetzliche Regelung einfach (nicht) mehr:(
von lotte03 am 26.01.2013, 09:36