lotte03
Hallo, kennt jemand die expliziten Regelungen zur Versetzung/ Wiederholung einer Klasse auf dem Gymnasium bei Realschulempfehlung im Bundesland Niedersachsen? Ich meine mich zu erinnern, dass bei einer Realschulempfehlung und einem Nichtbestehen der Klassen 5+6 das Kind idR wechseln MUSS, es sei denn, die Klassenkonferenz entscheidet anders. Oder gehr das bis zur 10. Klasse??? Wo steht das? Geht übrigens nicht um mein Kind (gottseidank!) , aber die Frage wurde mir als EV gestellt und ich finde die gesetzliche Regelung einfach (nicht) mehr:(
http://www.schure.de/2241001/5200000.htm Lese hierzu den vierten und fünften Abschnitt, insbesondere §§ 15 und 17
Vielen Dank- genau das habe ich gesucht:)
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