ADHS - ADS

ADHS - ADS

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von ohno am 12.07.2023, 11:28 Uhr

Ausbildung

Meinst Du jetzt rein rechtlich? Da bin ich mir nicht sicher. Eigentlich geht es den AG ja nichts an, was ich für Erkrankungen habe.

Oder geht es "ums rein Informative"? Aus meiner Erfahrung heraus würde ich aus dem Bauch raus sagen, dass es besser nicht angegeben wird (außer er hat einen GdB). Denn, ADHS ist immer noch nicht gesellschaftskonform. Heißt, wenn der AG selbst keinen Bezug dazu hat, wird er nicht wissen, was es bedeutet, und wie Betroffene ticken. Das man vergesslich ist zB. Mehrheitlich wird ja nur ein ganz anderes Bild gezeichnet, aber die vielen Gesichter von ADHS sehen sie nicht. Von daher, nein, würde es nicht angeben.

VG ohno

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.