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Zahnarzt - abpumpen oder nicht?

Thema: Zahnarzt - abpumpen oder nicht?

Hallo! ich habe mal eine Frage: Ich muss morgen zum Zahnarzt, möglicherweise wird gebohrt. Die Helferin meinte, ich solle vorher Milch abpumpen und dann 6 stunden nach der Anästhesie nicht stillen (also eine Mahlzeit verwerfen) Jetzt überlege ich ob das wirklich nötig ist? Und wenn ja, wie lange dauert es überhaupt bis das Narkotikum in der Mumi ist? kann man nicht kurz nach der Betäubung kurz anlegen da das vllt. erst nach 45 minuten oder so in die Muttermilch übergeht? Ich weiß nicht was er für eine Narkose benutzt, wohne aber hier relativ neu auf dem Land und kann auch nicht mal eben so den Zahnarzt wechseln. Außerdem ist der wirklich sehr nett. Danke schon mal für die Antwort

von kleines_elfchen am 15.08.2011, 14:05



Antwort auf Beitrag von kleines_elfchen

Nein, du musst weder abpumpen, noch deine Milch wegschütten. Der Arzt soll ein Betäubungsmittel verwenden ohne Adrenalin!

von MaSchie26 am 15.08.2011, 14:19



Antwort auf Beitrag von MaSchie26

eine Zahnarztbehandlung, auch mit Betäubung usw., verlangt KEINE Stillpause und auch kein Verwerfen der Milch! Ich zitiere hierzu aus "Arzneiverordnung in Schwangerschaft und Stillzeit" Schaefer, Spielmann, 7. Auflage 2006: "Lokalanästhetika: Erfahrungen. Lidocain (z.B. Xylocain®) geht selbst bei intravenöser Behandlung von Herzrhythmusstörungen nur in geringer Menge in die Muttermilch über (siehe Kapitel 4.6). Bei insgesamt 27 Patientinnen, die zur Sectio eine Epiduralanästhesie mit durchschnittlich 183 mg Limain und 82 mg Bupivacain erhalten hatten, wurden nach 2, 6 und 12 Stunden Lokalanästhetika und deren Metabolite im Serum und in der Milch nachgewiesen. Im Mittel fanden sich 860 µg/l Lidocain und 90 µg/l Bupivacain in der Milch sowie 140 µg/l des Metaboliten Pipecolylxylidid (PPX) (Ortega 1999). Die M/P-Quotienten betrugen 0,9, 0,4 und 1,3. Es sind nicht mehr als 1 bis höchstens 4 % der per os ohnehin kaum verfügbaren Wirkstoffe als relative Dosis für ein gestilltes Kind zu erwarten. Die beobachteten Kinder zeigten keine Auffälligkeiten. Bei der Applikation von 3,6 - 7,2 ml Lidocain 2 % ohne Adrenalinzusatz im Zusammenhang mit einer zahnärztlichen Therapie fanden sich für Lidocain und seinen Metaboliten Monoethylglycerinxylidid durchschnittlich nur 73,4 µg/l bzw. 66,1 µg/l in der Milch, toxische Wirkungen beim gestillten Kind wurden für unrealistisch gehalten (Giuliani 2001). Eine interpleurale Dauerinfusion von Bupivacain (z.B. Carbostesin®), 25 mg/Stunde, führte zu maximal 0,45 µg/ml in der Muttermilch. Im Serum des Säuglings war die Substanz nicht nachweisbar (Nachweisgrenze < 0,1 µg/ml). Toxische Symptome wurden nicht beobachtet (Übersicht in Spigset 1994). Zu Levobupivacain (Chirocain®), Mepivacain (z.B. Scandicain®), Procain und Ropivacain (Naropin®) liegen keine Daten zur Stillzeit vor. Es ist jedoch anzunehmen, dass diese Substanzen und vor allem solche mit kurzer Halbwertszeit und hoher Plasmaeiweißbindung wie Articain (z.B. Ultracain®) nur sehr geringe Konzentrationen in der Milch erreichen. Der bei Lokalanästhesie übliche Adrenalinzusatz wirkt ohnehin einem Übergang in die Muttermilch entgegen. Prilocain (Xylonest®) wirkt in stärkerem Maße als die anderen Lokalanästhetika als Methämoglobinbildner. Systematische Untersuchungen zur Anwendung in der Stillzeit fehlen auch für die ausschließlich zur Lokaltherapie eingesetzten Substanzen Benzocain (z.B. Anaesthesin® Creme), Chlorethan (z.B. WariActiv® Aerosol), Oxybuprocain (z. B. Thilorbin® Augentropfen) und Tetracain (z.B. Acoin® Lösung), wobei hier nicht mit einer systemischen Resorption größerer Mengen zu rechnen ist. Empfehlung für die Praxis: Bei üblicher Anwendung (im Rahmen einer Zahnbehandlung oder anderer Eingriffe) können Lokalanästhetika in der Stillzeit verwendet werden; dies gilt auch für Kombinationen mit Adrenalin. Prilocain sollte gemieden werden, nach dennoch erfolgter Applikation ist jedoch keine Stillpause erforderlich." Sollten danach Medikamente nötig sein, gibt es auch genug Alternativen, die mit dem Stillen vereinbar sind.

von MaSchie26 am 15.08.2011, 14:20



Antwort auf Beitrag von kleines_elfchen

Druck Dir das aus von der Arzneimittelverordnung und halte es der Helferin unter die Nase! Anouschka

von anouschka78 am 15.08.2011, 16:00