Frage: zufüttern?

meine kleine ist 51/2 Monate alt und will alle 2 stunden an die brust. reicht meine milch nicht mehr? sie geht um 19.30 schlafen und wacht gegen 2 auf und dann um 5 danach um 8 und dann will sie alle 2 stunden an die brust. muss ich zufüttern? wenn ja was soll ich nehmen 2 mal haben wir es mit kürbis probiert hat auch gut geklappt aber haben es wieder gelassen weil sie unruhig geworden ist. ab august kommt sie in die kita spätestens dann solllte ich abstillen oder? und wenn ich zufüttern soll, soll ich brei nehmen oder selber gemüse kochen wenn ja welches??

Mitglied inaktiv - 21.06.2010, 21:43



Antwort auf: zufüttern?

Liebe ayboz, ein so kleines Baby will durchschnittlich zwischen acht und zwölf Mal innerhalb von 24 Stunden an die Brust. Muttermilch ist innerhalb von 60 bis 90 Minuten verdaut und der Organismus eines Babys ist auf häufige Mahlzeiten eingestellt. Ob Ihr Kind gedeiht können Sie bei einem vollgestillten Baby an den folgenden Anzeichen erkennen: o mindestens fünf bis sechs nasse Wegwerfwindeln hat (um zu sehen wie nass "nass" ist, können Sie sechs Esslöffel Wasser auf eine trockene Windel geben). Diese Regel gilt aber nur für voll gestillte Kinder, das heißt das Baby bekommt nichts außer Muttermilch (kein Wasser, Tee, Saft usw.). o in den ersten sechs Wochen täglich mindestens zwei bis vier Stuhlentleerungen (später sind seltenere Darmentleerungen normal) o eine durchschnittliche wöchentliche Gewichtszunahme von mindestens 110 g pro Woche ausgehend vom niedrigsten Gewicht (mit zunehmendem Alter verringert sich die durchschnittliche Gewichtszunahme), o eine gute Hautfarbe und eine feste Haut, o Wachstum in die Länge und Zunahme des Kopfumfangs o ein aufmerksames und lebhaftes Verhalten des Babys in den Wachphasen. Solange diese Kriterien erfüllt sind, dürfte alles in Ordnung sein. Es kann gut sein, dass Ihr Baby jetzt bereit ist für Beikost und Sie können langsam damit beginnen. Die Einführung der Beikost sollte langsam erfolgen. Es ist am günstigsten mit einem Nahrungsmittel zu beginnen, zunächst nur eine geringe Menge anzubieten (jeweils nur mit ein paar Löffeln beginnen) und diese dann langsam zu steigern. Am Anfang sollte nur eine neue Nahrung, ein oder zweimal am Tag gegeben werden und etwa eine Woche gewartet werden, bevor wieder etwas Neues angeboten wird. (Also nur Karotte, nur Kartoffel, nur Banane, nur geriebener Apfel usw.). Außer der bei uns traditionell verwendeten Karotte können auch Zucchini, Kürbis, Fenchel, Brokkoli, Kohlrabi, Pastinake oder anderes Gemüse angeboten werden. Wenn der Gemüse Kartoffelbrei gut vertragen wird, kann als nächstes ein Obst (zunächst gekocht und dann roh) gegeben werden, das zu einem Getreide Obst Brei erweitert werden kann. Der Sinn dieser Vorgehensweise ist folgender: Falls sich eine allergische Reaktion zeigt, kann man auf diese Art leichter feststellen, was sie verursacht hat. Auch wenn das Risiko einer allergischen Reaktion nach dem ersten halben Jahr nicht mehr so groß ist, besteht die Möglichkeit dass eine Speise eine allergische Reaktion auslöst (Ausschlag, Durchfall, Erbrechen). Wurde immer nur ein neues Nahrungsmittel eingeführt, dann lässt sich leichter feststellen, welches Nahrungsmittel nicht vertragen wurde. Die betreffende Speise sollte dann aus dem Speiseplan gestrichen und erst zu einem späteren Zeitpunkt wieder angeboten werden. Bereits eingeführte Nahrungsmittel, die gut vertragen werden, können miteinander gemischt werden. Die Empfehlung lautet also nicht strikt erst eine komplette Mahlzeit vollständig zu ersetzen, ehe die nächste Mahlzeit ersetzt wird, sondern erst etwa eine Woche abwarten, ehe ein neues Nahrungsmittel eingeführt wird und die Beikost als Ergänzung und nicht als Ersatz für die Muttermilch betrachten. Daher gibt es auch keine festgelegte Zahl für die Stillmahlzeiten, sondern das Kind kann weiterhin nach Bedarf gestillt werden. Man kann eine Faustregel aufstellen, dass ein Baby mit sieben Monaten eine bis zwei zusätzliche Beikostmahlzeiten ergänzend zur Muttermilch bekommt, mit acht Monaten zwei bis drei, mit neun Monaten zwei bis vier, mit zehn Monaten vier und mit zehn bis zwölf Monaten drei bis fünf. Daneben kann und darf es so oft gestillt werden, wie es möchte. Mit sieben bis neun Monaten braucht das Kind noch mindestens drei Milchmahlzeiten, mit zehn bis zwölf Monaten noch mindestens zwei. Wird das Kind ausreichen häufig gestillt, braucht es keine andere Milchnahrung und auch keinen Milchbrei oder Flaschennahrung. Berufstätigkeit ist kein zwingender Abstillgrund, viele Mütter kombinieren Stillen und Arbeiten und das können Sie auch, wenn Sie es wollen. Sie können zum Beispiel so vorgehen: o Sie stillen ausschließlich bis Sie wieder anfangen außer Haus zu arbeiten. Etwa vier Wochen vor Arbeitsbeginn, beginnen Sie damit das Abpumpen und Handausstreichen zu erlernen. Die Milch die Sie beim Üben gewinnen, können Sie schon als Vorrat einfrieren. Sobald Sie dann arbeiten, können Sie dort abpumpen (zum Beispiel in einem leeren Seminarraum, einem Sanitätsraum, einem Büro, im Auto ...). Als stillender Mutter stehen Ihnen in Deutschland und Österreich bezahlte Pausen zum Abpumpen oder Stillen zu. Die Milch können Sie aufbewahren (entweder in einem Kühlschrank oder auch in einer Kühlbox mit Kühlakkus), so dass Ihr Kind sie während Ihrer Abwesenheit bekommen kann. Wenn Sie mit dem Baby zusammen sind, können Sie ganz "normal" stillen. o Sie stillen voll bis zum Beginn Ihrer Berufstätigkeit, lernen aber etwa zwei Wochen vor Arbeitsbeginn, wie Sie Milch von Hand ausstreichen oder wie mit einer geeigneten Pumpe (entweder eine Handpumpe oder eine kleine elektrische Pumpe mit Batteriebetrieb) abpumpen. Ab dem ersten Arbeitstag, streichen Sie immer dann, wenn die Brust zu spannen beginnt oder schmerzhaft prall wird gerade soviel Milch aus, dass Sie sich wieder wohl fühlen (alternativ zum Handausstreichen kann eine Pumpe verwendet werden). Falls möglich, können Sie die Brust auch kühlen, z.B. mit einen kleinen Hot Coldpack, das in den BH eingelegt werden kann. Entleeren Sie wirklich nur so viel Milch aus der Brust, dass die Spannung nachlässt und Sie sich wohl fühlen, nicht mehr, denn dann regen Sie die Milchbildung weiter an. Diese geringen Mengen, die Sie zu diesem Zweck abpumpen oder ausstreichen, können Sie auch notfalls auf der Toilette ausstreichen/abpumpen und dann, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, wegwerfen. Nach einiger Zeit wird sich Ihre Brust daran gewöhnt haben, dass zu diesen Zeiten, während denen Sie arbeiten keine Milch mehr gebraucht wird. Es gilt dann wie oben, wenn Sie mit Ihrem Baby zusammen sind, können Sie stillen, ansonsten bekommt es künstliche Säuglingsnahrung. Bei den ersten Pumpversuchen werden Sie vermutlich nur relativ kleine Mengen (5 ml sind schon ein Erfolg) gewinnen können. Mehr als 30 ml zwei oder drei Mal täglich sollten Sie zunächst nicht abpumpen, da Sie sonst zu sehr in das Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage eingreifst. Wenn Sie dann arbeiten, können Sie selbstverständlich mehr abpumpen, um die durch die Trennung ausgefallenen Stillzeiten ersetzen zu können. Außerdem kann ich Ihnen nur dringend raten, sich baldmöglichst an eine Stillberaterin in Ihrer Nähe zu wenden und mit ihr genau zu besprechen, welche Pumpe für Sie geeignet ist und wie Sie damit umgehen. Wenn Sie mir Ihren Wohnort mit Postleitzahl angeben, suche ich Ihnen gerne die nächstgelegene LLL Stillberaterin heraus. Falls möglich, legen Sie den Berufstart auf einen Mittwoch oder Donnerstag (vorausgesetzt Sie arbeiten von Montag bis Freitag), dann habt ihr nicht gleich eine ganze Arbeitwoche vor euch, sondern könnt nach zwei bis drei Tagen erst einmal verschnaufen. Rechnen sie damit, dass Ihr Kind sich nach Ihrer Rückkehr auf Sie "stürzen" wird und die Nächte zunächst einmal deutlich unruhiger werden. Viele berufstätige Mütter erleben, dass ihr Kind nachts Mama "tanken" muss. Als stillender Mutter stehen Ihnen in D und A bezahlte Stillpausen zu. Ich zitiere aus dem deutschen Mutterschutzgesetz, in dem auch die Stillpausen geregelt sind: "Stillende Frauen haben auf Verlangen Anspruch auf die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird. Durch die Gewährung der Stillzeit darf ein Verdienstausfall nicht eintreten. Die Stillzeit darf von stillenden Müttern nicht vor oder nachgearbeitet und nicht auf die in dem Arbeitsgesetz oder anderen Vorschriften festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden. Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn und Feiertagen beschäftigt werden. Ausnahmen (z.B. für Landwirtschaft, Gastronomie und Künstlerinnen) werden im §8 Absatz 3 geregelt. Außerdem dürfen stillende Mütter nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie besonderen Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind, zum Beispiel durch Strahlen, Staub, Hitze, Nässe, Erschütterungen oder Lärm. Verboten sind körperlich schwere Arbeiten wie Akkordarbeit am Fließband und Heben und Fortbewegen von schweren Lasten (mehr als 5 Kilo). Muss die Arbeitnehmerin ggf. aufgrund der arbeitsplatzbedingten Schutzmassnahmen vorübergehend versetzt werden, darf sie finanziell nicht schlechter gestellt werden: Lohn und Gehaltsminderungen sind verboten." Manche Mütter nehmen diese Pausen zum Abpumpen, andere als zusammenhängende Zeit um später anzufangen oder früher zu gehen. Ich hoffe, meine Antwort ist nicht zu lange geworden. LLLiebe Grüße Biggi Welter

von Biggi Welter am 21.06.2010



Antwort auf: zufüttern?

hallo, hier mein wohnort: bielefeld 33615 danke!

Mitglied inaktiv - 22.06.2010, 10:26



Antwort auf: zufüttern?

Bitte Fragen Sie einmal bei Frau Melanie Liekmeier, Tel.: 02953 - 964777 nach, ob es eine nähere Beraterin für Sie gibt. Lieben Gruß Biggi

von Biggi Welter am 22.06.2010



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