Auslandsreise: An die Ausweise der Kinder denken!
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Die Vorfreude auf den Urlaub steigt, Kuscheltier, Reiseapotheke, Schlafanzug und Spiele für die Reise liegen schon bereit. Doch das Wichtigste: Denken Sie rechtzeitig an die Reisedokumente für ihr Kind! |
Ein Personalausweis - nur für Reisen innerhalb der EU
Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union ist ein Personalausweis ausreichend. Der Ausweis für Kinder kostet 22,80 Euro und ist sechs Jahre lang gültig bis zum 16. Lebensjahr. Dann wird im Regelfall ein Personalausweis ausgestellt. Dieses Dokument für die Kinder kann nicht verlängert, sondern muss neu ausgestellt werden. Aufgrund dieser verschiedenen Faktoren sollten Eltern überlegen, ob sie tatsächlich einen Personalausweis oder einen Kinderreisepass für ihr Kind beantragen möchten.
Der Kinderreisepass
Mit einem Kinderreisepass kann der Nachwuchs in viele Länder problemlos ein- oder ausreisen. Der Kinderreisepass mit Lichtbild in Frontalansicht kostet 13 Euro. Dieser Pass ist ebenso sechs Jahre gültig und kann bis maximal zum zwölften Lebensjahr verlängert werden, die Verlängerung kostet 6 Euro.
Auch eine Aktualisierung des Fotos ist möglich. Die früher üblichen Kinderausweise werden nicht mehr ausgestellt, behalten aber ihre Gültigkeit bis zum eingetragenen Ablaufdatum.
Der ePass - weltweit gültig
Der Kinderreisepass ist in allen Ländern weltweit gültig - für einige Länder benötigt man zusätzlich ein Visum. So muss beispielsweise bei Reisen in die USA entweder vor Reisestart ein Visum im Kinderreisepass eingetragen werden oder das Kind muss einen ePass haben. Der elektronische Reisepass verfügt über einen Chip, auf dem die Daten des Kindes sowie ein biometrisches Passfoto und Fingerabdrücke gespeichert sind. Der ePass kostet 37,50 Euro und ist damit günstiger als das Visum für die USA. Er ist ebenfalls sechs Jahre gültig und kann nicht verlängert, sondern nur neu ausgestellt werden.
Die Antragstellung - rechtzeitig aktiv werden
Alle Ausweispapiere müssen mit einem biometrischen Foto versehen sein, das heißt, das Kind darf nicht lächeln. Von Kindern, die älter als sechs Jahre sind, werden die Fingerabdrücke auf dem Dokument gespeichert, von Babys und Kindern unter sechs Jahren werden keine Fingerabdrücke erfasst. Für die Beantragung benötigt die Behörde die Geburtsurkunde und die Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten bzw. den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Elternteil. Die Papiere sollten sechs bis acht Wochen vor Reiseantritt beantragt werden.
Kopien der Reisedokumente - nützlich bei Verlust!
Übrigens: Geht ein Reisedokument im Ausland verloren, so kann der Pass schneller ersetzt werden, wenn die Nummer des Dokuments, die Ausstellungsbehörde und das Ausstellungsdatum bekannt sind. Es wird daher empfohlen, diese Daten zu notieren. Noch besser: Amtlich beglaubigte Fotokopien, die von den Original-Ausweisen getrennt aufbewahrt werden, mitzunehmen.
von Sandra Wright, Journalistin
Zuletzt überarbeitet: März 2019