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schwangere mit sparschwein
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Auch während eines Beschäftigungsverbotes (BV) muss der Arbeitgeber der werdenden Mama ihr Gehalt weiter zahlen.

Die Frau darf keinen finanziellen Verlust erfahren durch die Schwangerschaft und aufgrund eines BVs, das zum Schutz der Gesundheit des Babys bzw. der eigenen Gesundheit erteilt wurde.

Aber wie hoch muss deine Entlohnung sein, wenn du beispielsweise an eine andere Stelle versetzt wirst, weil du keine Nachtschicht mehr übernehmen oder nicht mehr schwer heben darfst? Und wie verhält es sich mit dem Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, hast du im Beschäftigungsverbot auch einen Anspruch auf diese Zahlungen?

Ändert sich dein Gehalt im Beschäftigungsverbot?

Bist du gezwungen, aufgrund eines BVs teilweise oder völlig mit der Arbeit auszusetzen, so erhältst du trotzdem ein Gehalt vom Arbeitgeber: Dieses Gehalt berechnet sich aus dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist. Das gilt auch, wenn du beispielsweise an eine andere Stelle versetzt wurdest. Auch bei einem Minijob kann ein BV ausgesprochen werden.

Kommst du im BV in den Genuss einer regulären Gehaltserhöhung, beispielsweise durch einen entsprechenden Tarifvertrag, so muss natürlich entsprechend das höhere Gehalt für die Berechnung herangezogen werden. Eine vorübergehende Minderung des Verdienstes im Berechnungszeitraum, zum Beispiel bei Kurzarbeit, bleibt ohne Folgen für die Berechnung, eine dauerhafte Minderung des Verdienstes, die während oder nach dem Berechnungszeitraum eintritt und nicht in Zusammenhang mit dem BV steht, fließt in die Berechnung ein.

Wer darf ein BV aussprechen?

Ist die Gesundheit deines Babys oder deine Gesundheit gefährdet, so kann ein Beschäftigungsverbot verhängt werden. Das generelle Beschäftigungsverbot musst du vom Arbeitgeber beachten, das individuelle Beschäftigungsverbot kann von jedem niedergelassenen Arzt - aber nicht von der Hebamme! - ausgestellt werden und ist ab Vorlage beim Arbeitgeber gültig.

Was ist ein generelles Beschäftigungsverbot?

Ein generelles BV muss jeder Arbeitgeber (Ag) beachten, der eine Schwangere beschäftigt und dich auch darauf hinweisen. Die einzelnen Arbeiten, für die generelle Beschäftigungsverbote gelten, sind im § 4 des Mutterschutzgesetz (MuSchG) und der Mutterschutzrichtlinienverordnung verankert, zum Beispiel: keine schweren körperlichen Arbeiten und keine Arbeiten, bei denen du schädlichen gesundheits- gefährdenden Stoffen oder Strahlen von Staub, Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder Nässe, von Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt bist. Ergibt sich daraus ein Beschäftigungsverbot für die gesamte bzw. für einzelne Tätigkeiten, darf der Arbeitgeber dich nicht mit diesen Arbeiten beschäftigen und muss andere Tätigkeiten anbieten oder du darfst zu Hause bleiben.

Was ist ein individuelles Beschäftigungsverbot?

Das individuelle BV wird vom Arzt ausgestellt. Der Arzt allein entscheidet, welche beruflichen Tätigkeiten eine Gefährdung für deine Gesundheit oder die deines Babys darstellen können. Er kann Tätigkeiten hinsichtlich Art, Dauer und Länge einschränken oder kann sie ganz verbieten. Er kann das Beschäftigungsverbot befristet oder bis zum Beginn des Mutterschutzes erteilen. Der Arzt entscheidet auch, ob ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird oder ob eine "normale" Arbeitsunfähigkeit vorliegt.

Wie verhält es sich mit dem Urlaubsanspruch bei einem Beschäftigungsverbot?

Hast du deinen Urlaub vor dem BV nicht in Anspruch nehmen können, so verfällt dieser nicht, sondern kann bis in das Jahr, in dem die erste Elternzeit endet und dem Folgejahr genommen werden. Der Urlaub verfällt, wenn du wegen weiterer Kinder in Elternzeit bleibst. Endet das Arbeitsverhältnis während oder mit der Elternzeit, so muss der verbleibende Urlaub ausgezahlt, also finanziell abgegolten werden.

Was ist mit Sonderzahlungen, hast du Anspruch auf Urlaubs- oder Weihnachtsgeld?

Schwangeren darf kein finanzieller Nachteil im Beschäftigungsverbot widerfahren. Auch wenn sich das 13. Monatsgehalt als zusätzlicher Teil der Vergütung nach der erbrachten Arbeitsleistung richtet, ist diese Sonderzahlung auch für Zeiten zu gewähren, in denen der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Regeln das Einkommen weiter zahlen muss. Die Sonderzahlungen, wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, stehen dir also zu. Weitere Informationen erhältst du im Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter.

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