Hallo Frau Bader, unsere Zwillinge sind vom Oktober 2010. Ich habe nach altem Gesetz 3 Jahre Elternzeit mit je 1 Jahr pro Kind als Verlängerung bis zum 8ten Lebensjahr eingereicht. Mei Mann hatte 2 Monate Elternzeit direkt nach der Geburt, weil 2010 ja nicht mehr bezahlt wurde. Ich will jetzt erst mal im Oktober wieder arbeiten. Können wir nach dem neuen Gesetz nun nachträglich für meinen Mann noch bezahlte Elternzeit einreichen? Gruß Kölschi
von Kölschi am 20.07.2013, 20:12