Guten Tag Frau Bader,
ich habe schonmal bezüglich der Zustimmung des Umzugs geschrieben.
Ich muss mit den Kindern aus unserem Haus raus, da der Vater die Teilungsversteigerung beantragt hat, obwohl ich das Haus selbst abkaufen wollte.
Nun möchten/müssen wir 30km entfernt vom Vater ziehen. Die Kindern werden am neuen Ort in Schule und KiGa gehen.
Der Vater hat mir jetzt mitgeteilt, dass er dem Umzug nur zustimmt, wenn die Kinder die Hälfte der Ferien bei ihm sein werden.
Lohnt es sich überhaupt vor Gericht zu gehen oder wird das Gericht sagen, dass ich den Forderungen des Vaters einfach nachgeben soll?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
von
Alexis86
am 06.02.2021, 14:32
Antwort auf:
Zustimmung Umzug
Hallo,
das der Vater die Kinder die Hälfte der Ferien hat ist eigentlich üblich und nichts ungewöhnliches - ebenso wie die Teilungsversteigerung.
Sie werden sicher nachweisen können, dass es näher keine andere Wohnmöglichkeit gibt und durch das Verhalten des Vaters umziehen mussten.
Dann ist alles gut.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.02.2021
Antwort auf:
Zustimmung Umzug
Da würde ich den Gerichtstermin locker entspannt abwarten. Vor allen wenn du die Erpressung beweisen kannst weil er dir das hat in Schriftform zukommen lassen. Kommt sicherlich gut vor Gericht das der Vater erst durch seine Teilungsversteigerung den Umzug nötig macht.
von
Felica
am 06.02.2021, 14:46
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Zustimmung Umzug
Warum kaufst Du denn das Haus nicht in der Versteigerung?
Wer ist denn die Miteigentümerin? Du?
von
Berlin!
am 06.02.2021, 16:15
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Zustimmung Umzug
Das ist einfach nur unnett, aber sicher keine Erpressung im strafrechtlichen Sinne.
von
Berlin!
am 06.02.2021, 16:16
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Zustimmung Umzug
Ja ich bin die Miteigentümerin.
Ich werde versuchen das Haus zu ersteigern, aber die Chancen stehen bei uns im Ort schlecht, da die Häuser sehr hoch gehandelt werden.
Und falls ich es nicht ersteigern kann muss ich natürlich aus dem Haus raus.
von
Alexis86
am 06.02.2021, 17:08
Antwort auf:
Zustimmung Umzug
Hallo,
ich hatte dieselben Gedanken wegen der Versteigerung wie Berlin. Rede dich vorab mit Deiner Bank, oder vielleicht hast Du jemand Vertrauenswürdiges in der Verwandtschaft, der/die Dir helfen kann. Meist ist es den Banken lieber, dass sie den Eigentümer bereits kennen, als sich auf ein eventuelles Abenteuer einzulassen.
Viele Grüße
von
Mamamaike
am 06.02.2021, 18:10
Antwort auf:
Zustimmung Umzug
Die Versteigerung hat aber nichts mit der Bank zu tun.
Es ist eine Teilungsversteigerung die vom Kindsvater ausgeht und keine Zwangsversteigerung von der Bank.
Finanziell wäre es für mich kein Problem, habe schon Zusage der Bank und alles, aber man weiß nicht wie hoch gesteigert wird und da habe auch ich Grenzen.
von
Alexis86
am 06.02.2021, 18:21
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Zustimmung Umzug
Was ist Dir denn jetzt wichtig bzw was ist Deine Frage? Versteigerung oder halbe Ferien der Kinder?
Und was ist bei der Hälfte der Ferien verkehrt?
von
Port
am 06.02.2021, 18:32
Antwort auf:
Zustimmung Umzug
Ich kann mir nicht vorstellen, dass seine offizielle Zustimmung zum Umzug notwendig ist, da es gar keine Alternative gibt.
Wenn das Haus euch bald nicht mehr gehört, weil der Ex es euch unter dem Hintern verkauft/versteigert/abfackelt: Die Kinder können dort nicht mehr leben, müssen also umziehen. Die werden nicht mit ihren Köfferchen auf dem Gehweg ausharren müssen, bis Papa sagt, dass sie umziehen dürfen.
Er hat selber die Fakten geschaffen.
von
Pamo
am 06.02.2021, 18:33
Antwort auf:
Zustimmung Umzug
Hast Du Dich denn bezüglich dr Teilungsversteigerung anwaltlich beraten lassen?
Es gibt nämlich durchaus Fälle. in denen Deine Zustimmung notwendig ist. Nämlich zB dann, wenn ihr den Güterstand der Zugewinngemeinschaft oder Gütergemeinschaft habt und die Immobilie nahezu das gesamte Vermögen darstellt.
Wurdest Du schon zur Stellungnahme aufgefordert?
Gibt es schon einen Beschluss?
Das klingt ehrlich gesagt so, als wenn es deutlich zu komplex für dieses Forum ist.
von
Berlin!
am 06.02.2021, 19:22
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Zustimmung Umzug
Wir sind nicht verheiratet gewesen.
Ich hatte Einspruch eingelegt, da ich das Haus selbst kaufen möchte und da die Kinder aus ihrem Umfeld gerissen werden.
Dies sind aber laut Gericht nicht genügend Gründe für eine Einstellung.
von
Alexis86
am 06.02.2021, 20:04
Antwort auf:
Zustimmung Umzug
Kurze Nachfrage:
Du hast Dich in diesem elementaren Punkt NICHT anwaltlich beraten lassen?
von
Berlin!
am 06.02.2021, 23:30
Antwort auf:
Zustimmung Umzug
Welchen Punkt genau meinst du gerade? Die Versteigerung oder den Umzug?
von
Alexis86
am 07.02.2021, 07:09
Antwort auf:
Zustimmung Umzug
Habt ihr Euch kein gegenseitiges Vorkaufrecht für das Haus eingeräumt?
von
mirage
am 07.02.2021, 10:44
Antwort auf:
Zustimmung Umzug
Wohl nicht.....das hätte sie ja ausgeübt, sie will ja kaufen.
Ich bleibe dabei: lass Dich endlich anwaltlich beraten. Das in dem Fall nicht zu tun ist wirklich dumm.
von
Berlin!
am 07.02.2021, 12:01
Antwort auf:
Zustimmung Umzug
Ich muss mich hier Port anschließen:
Was ist an der Hälfte der Ferien verkehrt?
Ich würde vermuten, im Falle einer Gerichtsverhandlung würde ER diesen Punkt sicherlich auf jeden Fall durchgesetzt bekommen.
von
chrissicat
am 07.02.2021, 14:15
Antwort auf:
Zustimmung Umzug
Es geht wohl weniger um die Ferien als solches, sondern um das wie.
von
Felica
am 07.02.2021, 15:14
Antwort auf:
Zustimmung Umzug
Genau das ist der Punkt!
Er schmeißt uns quasi aus unserem Haus und seiner Nachbarschaft raus und erpresst mich dann bei der Zustimmung! Ich soll auch gleich noch unterschreiben, dass andere Personen die Kinder abholen können (was für mich kein Problem ist!), einen unserer Hunde möchte er nun nach knapp 4 Jahren auch auf einmal... alles lasse ich mir nicht gefallen und schon gar keine Erpressung!
von
Alexis86
am 07.02.2021, 17:26
Antwort auf:
Zustimmung Umzug
....aber was bringt Dir deine Haltung?
So verständlich es ist, das Du sauer bist.
Die von ihm vorgeschlagene Umgangsregelung (hälfte der Ferien) ist gängig. Und willst Du wirklich ein Gerichtsverfahren? Das kostet Zeit, Geld und Nerven. Und die Kinder leiden darunter.
Bitte, hol Dir fachliche Hilfe!
von
Berlin!
am 07.02.2021, 18:52
Antwort auf:
Zustimmung Umzug
Ich kopier meine Antwort aus dem AE-Forum mal hier rein.
"Nur den Umzug oder das der Vater nicht so viel Umgang bekommt wie er möchte, weil er dich wegen des Hauses so im Regen stehen lässt?
Wenn es dir nur um den Umzug ginge, kannst du dem doch zustimmen - zumal sich erst noch zeigen wird, ob er dann tatsächlich die halben Ferien betreuen wird/will.
Davon abgesehen, ist die Aufteilung der Ferien eher normal bei Umgangsregelungen.
Das die Kids in der Ferienbetreuung sind, ist doch total unerheblich. Wenn der Vater die Hälfte der Zeit die Kinder betreut, kann er das handhaben wie er möchte/kann. Mit Betreuung oder eben ohne.
Das die Kids das nicht wollen, ist in dem Alter eher unerheblich. Das wird eher darauf hinauslaufen, dass DU als Mutter den Kindern den Umgang positiv verkaufen musst und dahin gehend auf die einwirken solltest, dass sie eben beim Vater sind.
Das der Vater dich damit erpressen will ist tatsächlich natürlich nicht toll - andererseits: warum meint er, dass er ansonsten die Kinder in den Ferien eben nicht die Hälfte der Zeit bekommen würde?
Ich kann mich natürlich täuschen, aber für mich hört sich das eher danach an, dass du den Umgang möglichst gering halten möchtest. Das ist aber nicht im Sinne der Kinder, die ein Recht auf beide Eltern haben.
Ich verstehe also nicht so recht, warum es so schlimm wäre, einer eher üblichen Ferienregelung bei getrennt lebenden Eltern zuzustimmen.
Wie gesagt: ob er das letztendlich wirklich durchzieht, wird sich ja noch zeigen. Und evt. bist du auch ganz froh, wenn du genau nicht die Probleme hast, die andere AE´s haben mit Ferien und nicht genug Urlaub."
von
cube
am 08.02.2021, 13:12