Frage: Umzug ohne Zustimmung des Vaters?

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe einige Fragen bezüglich meines Umzuges mit meiner Tochter zu meinem neuen Partner. Meine Tochter wurde 2010 geboren. Ihr Vater und ich haben uns 2013 getrennt, ein Jahr später ist er 400 km zurück zu seinen Eltern gezogen. Er wollte die Kleine mitnehmen und es kam zu einem Gerichtsverfahren. Schlussendlich durfte unser Kind bei mir bleiben, ich habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen, aber wir haben beide das Sorgerecht. Nun möchte ich mit meinem neuen Partner in eine andere Stadt ziehen. Die Entfernung bleibt in etwa gleich, jedoch hätte mein Ex-Partner dort keine Übernachtungsmöglichkeit mehr und an einem Tag hier her und wieder zurück fahren, um unsere Tochter abzuholen, möchte er nicht. Muss ich mich nach dem Umzug an den Kosten beteiligen oder unsere Tochter zu ihm bringen? Wir haben vereinbart, dass er sie immer in den Ferien holen kann, je nachdem wie lange diese sind, entweder eine oder zwei Wochen, im Sommer manchmal auch zweimal. Zudem möchte der Vater den Umzug eigentlich lieber verhindern, weil es für ihn umständlicher ist sein Kind zu sehen. Kann er das? Ich hab das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Also kann ich doch mit meinem Kind umziehen wohin ich möchte, auch wenn damit ein Schulwechsel verbunden ist, oder? Kann er das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen? Brauche ich für die Anmeldung an der neuen Schule bzw. die Nachmittagsbetreuung unbedingt seine Unterschrift? Kann er durch Verweigerung den Umzug verhindern? Vielen Dank für Ihre Antwort

von Andrea2410 am 04.05.2018, 16:03



Antwort auf: Umzug ohne Zustimmung des Vaters?

Hallo, wenn Sie das alleinige ABR haben dürfen Sie umziehen. Ausserdem bleibt die Entfernung gleich. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.05.2018



Antwort auf: Umzug ohne Zustimmung des Vaters?

Hi. Mir ist eine Sache nicht ganz klar: der Vater ist weggezogen - 400 km weit weg. Sprich: er hat die Distanz geschaffen und ist dann eigentlich selbst dafür verantwortlich, diese Distanz zu überbrücken. Warum muß er bei dir übernachten können, um seine Tochter zu sehen? Er holt sie zB Freitags ab und bringt sie Sonntags wieder zurück. Oder ist da irgendetwas vom JA festgelegt worden oder hast du dich zu diesen Übernachtungen offiziell bereiterklärt? Denn ich wüsste ehrlich gesagt nicht, warum sonst der Wegfall der Übernachtung ein Grund für die Verweigerung des Umzugs sein könnte. Zumal du das ABR hast und die Distanz ja offenbar nicht nochmal vergrößerst.

von cube am 05.05.2018, 06:52



Antwort auf: Umzug ohne Zustimmung des Vaters?

Er hat berufsbedingt Rückenprobleme und kann nicht 9 Stunden an einem Tag im Auto sitzen. Bis jetzt übernachtet er, wenn er die Kleine holt bei alten Freunden und Bekannten, denn er hat ja auch mal hier gewohnt. Am neuen Wohnort kennt er niemanden und müsste für die Übernachtungsmöglichkeit bezahlen. Er hat den gleichen Weg, aber aus seiner Sicht, würde ich ihm mit dem Umzug den Umgang erschweren.

von Andrea2410 am 05.05.2018, 08:20



Antwort auf: Umzug ohne Zustimmung des Vaters?

Wie weit ist denn der neue Wohnort vom alten entfernt ?

von Sternenschnuppe am 05.05.2018, 08:47



Antwort auf: Umzug ohne Zustimmung des Vaters?

Ungefähr 120 km, also 1,5 Stunden mit dem Auto. Ich bin sehr froh endlich wieder jemanden an meiner Seite zu haben. Es war alles schwer genug alleine. Aber ich möchte trotzdem nicht noch ein Gerichtsverfahren riskieren. Nach dem ersten war es sehr schwer wieder ein halbwegs normales Verhältnis zum Vater aufzubauen, aber der Kleinen zu liebe ging es irgendwie. Weiß überhaupt nicht wie ich mich verhalten soll. Danke für eure Hilfe!

von Andrea2410 am 05.05.2018, 08:58



Antwort auf: Umzug ohne Zustimmung des Vaters?

ich als laie würde immer noch sagen, dass ER die distanz geschaffen hat und sich nicht auf immer und ewig darauf verlassen kann, bei freunden unterzukommen. um aber die sache zu entschärfen würde ich an deiner stelle anbieten, die hälfte der kosten für eine günstige pension zu übernehmen. vermeide auch immer mit deinem wohlergehen zu argumentieren, es geht nur um das wohl des kindes! alles gute!

Mitglied inaktiv - 05.05.2018, 09:06



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