Kleeblatt2017
Hallo Mein Sohn ist 14 Monate. Ich bin vom kv getrennt seit mein Sohn 6 Monate ist. Nicht verheiratet, gemeinsames Sorgerecht, da ich naiv war und dachte man hat Zukunft. Naja. Ich habe seit Juni einen neuen Partner, er ist liebevoll zu meinem Sohn und wir würden gerne langfristig zu ihm ziehen. 18 km entfernt. Kita wechseln müsste erstmal nlcht erfolgen, ggf wenn mein Sohn 3 Jahre ist, würde das ein Kita Wechsel nach sich ziehen. Muss der kindsvater zum Umzug zustimmen oder muss ich ihn lediglich informieren ? Bisher hat er Umgangskontakte 1 oder 2 mal die Woche für 4 std. Manchmal unzuverlässig. Bin ich wenn verpflichtet nach Umzug das Kind zu bringen u wieder abzuholen oder er? Also weitere Strecke als vorher, da er jetzt näher an uns wohnt. Danke für die Antwort
Hallo, informieren ja. Bei der Entfernung dürfte es das Umgangsrecht nicht wesentlich einschränken u deshalb ok sein. Liebe Grüße NB
Ani123
Informieren musst fu ihn auf jeden Fall. Hat er ein Auto? Dann kann er ja zu euch kommen. Wenn nicht: gibt es eine öffentliche Verkehrsanbindung zu euch? (Bus, Bahn,...) Es muss kein Kitawechsel erfolgen. Ist diese im Wohnort vom KV bzw. wo ihr jetzt wohnt? Dann könnte KV ihn dort abholen, Zeit mit Kind verbringen und du holst ihn dann beim KV ab. Fahren würdest du ja sowieso nur anstatt Kita dann KV. Prinzipiell solltest du den Umgang weiter fördern und wenn du jetzt 18km weit weg irgendwo hinzieht wo keine Öffis hinfahren, dann musst du eine Möglichkeit schaffen wie sonst der Umgang statt finden kann. Natürlich sollte er als KV auch Bemühungen anstellen den Umgang beizubehalten u d dafür mit Auto oder Öffis zu euch zu kommen. Es sind Mehrkosten, aber es ist auch sein Kind. Frag doch mal beim JA nach ob du umziehen darfst insofern du den KV rechtzeitig darüber in Kenntnis setzt. Dann bist du auf der sicheren Seite.
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