Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aufenthaltsbestimmungsrecht Umzug ohne Zustimmung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Aufenthaltsbestimmungsrecht Umzug ohne Zustimmung

Zoro_L

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Hallo, meine Partnerin ist mit unserem gemeinsamen Kind (1 Jahr und 4 Monate alt) ohne meine Zustimmung ausgezogen. Ich kam zurück nach Hause und die Wohnung war leer. Ein Tag später habe ich erfahren, dass sie bei ihrer Schwester 600 km weit von unserm Zuhause wohnen will. Ich habe beim Gericht dort einen Antrag auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt. Das Jugendamt und der Richter dort hatten kein Verständnis dafür, was die Kindesmutter getan hat. Der Richter hat das Verfahren dort umgeleitet, wo das Kind gelebt hat. Er hat der Mutter empfohlen, in der Nähe vom Vater zurückzuziehen. Die Kindesmutter hatte das abgelehnt. Es gibt demnächst einen Gerichtstermin. Die Kindesmutter hatte das gleiche mit ihrem ersten Kind getan,als es 5 Monate alt war. Damals wurde sie durch das Jugendamt zurückgeschickt. Dennoch hatte sie immer Probleme mit dem Vater verursacht. Durch ihre Handlungen konnte das Kind keine Bindung zu seinem Vater aufbauen. Jetzt macht sie mit mir dasselbe. Ich war berufstätig. Ich habe Elternzeit beantragt, um mein Kind zu versorgen. Nach der Elternzeit werde ich meine Arbeitszeit auf 6 Stunden pro Tag reduzieren. Wir haben hier einen Kindergarten-Platz. Meine Partnerin war immer unberechenbar, instabil und hat keine Bindungstoleranze. Sobald alles ruhig war, konnte sie das nicht ertragen. Was kann ich tun, damit mien Kind bei mir lebt? vielen Dank im Voraus viele Grüße


Ani123

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Sie brauchen einen Anwalt Vorort welcher sie rechtlich vertritt. Er soll per Eilverfahren das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Wenn sie das da bekommen lebt das Kind bis zur Hauptverhandlung bei ihnen, wo dann langfristig entschieden wird. Vorteile für sie wären: -Sie können ab sofort das Kind betreuen ohne finanzielle Nachteile zu haben, z. B. nicht arbeiten gehen zu können. Z. B. könnten sie auch wieder in EZ gehen, nur müsste ihr AG dem zustimmen, wenn es sofort sein soll (sonst geht es frühestens 7 Wochen später). Haben Sie finanzielle Rücklagen? -Der Kitaplatz kann zeitnah angetreten werden bzw. sie können mit ihren finanziellen Rücklagen bis dahin in EZ sein? -Ihre neuen Arbeitszeiten sofort umsetzbar und stimmen mit der Betreuungszeit der Kita überein? Das sind Punkte, die sie sicher haben sollten bzw. eine Antwort für haben sollten. Denn wenn die KM auch einen Anwalt hat kann er genau diese Fragen im Verfahren stellen und wenn sie dann sagen, dass sie eigentlich noch VZ arbeiten und das mit Kind nicht geht und sie kündigen würden o. ä. könnte das negativ aufgefasst werden. Dokumentieren Sie alles was sie von der KM wissen gerade auch im Hinblick auf das 1. Kind. Fordern Sie den Umgang zum Kind ein und wenn es sein muss fahren sie die 600km dort hin. Sie zeigen damit den Willen für ihr Kind da zu sein. Und fordern sie Umgang mit mind. 1 Übernachtung, besser mehr, weil sie es vermutlich abholen und zurück bringen müssen. Ich kenne Kinder, die 14-tägig von Donnerstag bis Sonntag beim anderen Elternteil sind. Ich finde es gut, dass sie für ihr Kind kämpfen.


Zoro_L

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Vielen Dank für die Antwort. ich habe Elternzeit rechtzeitig beantragt und genehmigt bekommen. Ich habe Ersparnisse und kann ohne Probleme die Elternzeit überbrücken. Danach habe ich auch offiziell meine Arbeitszeiten auf 6 Stunden pro Tag reduziert. Die Arbeitszeiten passen mit dem Kindergarten überein. Momentan lebt das Kind eine Woche bei mir und eine Woche bei seiner Mutter. Das läuft so bis zum Gerichtstermin, der in drei Wochen stattfindet. Ich habe Eilantrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt. Die Kindesmutter findet kein Problem daran, dass das Kind mit 1,5 Jahre am Wochenende 1200 Km reist. Ich finde das unmöglich, und habe keine Lösung. Die Kindesmutter hat ohne Recht diese Entfernung erschaffen und Fakten geschaffen. Ich kenne die Geschichte der Kindesmutter, wieso sie unberechenbar und instabil geworden ist. Was darf ich beim Jugendamt erzählen, und was darf ich nicht erzählen?


Zoro_L

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mien Anwalt ist leider im Urlaub. Wenn er zurückkommt, hat schon den Termin mit dem Jugendamt stattgefunden. Daher habe ich hier nach Rat gesucht, was ich beim Jugendamt erzählen kann und was nicht. Ich kenne die Vergangenheit der Kindesmutter und die Gründe für ihre Persönlichkeitstörung. Ich habe nur Sorgen, dass es zu meinem Nachteil wird, wenn ich sie schlecht mache.


nikamia

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Hallo, ich kann Ihnen leider nicht bei Ihremeigentlichen Problem helfen. Aber wenn Sie eine Nachfrage haben, dann stellen Sie diese am besten nochmal neu im Foru, damit Frau Bader sie auch sieht. Ich wünschen Ihnen und Ihrem Kind alles Gute.


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