Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Trennung - Zustimmung für Umzug vom KV?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Trennung - Zustimmung für Umzug vom KV?

Maja2710

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Guten Abend, wir sind seit einiger Zeit getrennt, haben das gemeinsame Sorgerecht, nicht verheiratet. Nun möchte ich, KM, im Juni umziehen & zwar in meine alte Heimat, wo auch Oma + Opa leben, es einen Kindergartenplatz usw gibt (allerdings 400km entfern). Meine Fragen, bedarf es der Einwillgung des KV, dass unser Kind mit umzieht bzw kann er dies verhindern? Die Kündigung für den gemeinsamen Mietvertrag hat er freiwillig unterschrieben. Oder muss das vor ein Gericht gehen? Ich möchte mich gerne friedlich einigen, befürchte aber das dies von seiner Seite aus Probleme geben könnte. Vielen Dank für ihre Hilfe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist höchst problematisch. also: Zunächst einmal ist wichtig, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Auch wenn die gemeinsame Sorge nach einer Trennung beibehalten wird, ist es bei den Familiengerichten häufig üblich, einem Elternteil (meist dem Vater) auf Antrag des anderen (meist der Mutter) das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen. Dies erfolgt mit der Begründung dies würde dem Kindeswohl am besten entsprechen (§1671 BGB). Der Elternteil mit dem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht kann anschließend völlig legal den Wohnort wechseln, unabhängig von der Entfernung und der Beziehung des Kindes zum Elternteil, der kein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Das Wohl und der Wille des Kindes spielt dabei in der Regel keine Rolle. So. Und jetzt ein Urteil dazu: Kein Umzug ohne Einwilligung des Vaters Einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zufolge darf eine geschiedene Mutter mit dem Kind nicht einfach in eine andere Stadt umziehen, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben. Sie muss einen Umzug, auch wenn das Kind bei ihr lebt und sie daher das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübt, mit dem Vater abstimmen. Dies gilt erst recht, wenn der Umzug mit einem Schulwechsel verbunden ist. In einem solchen Fall kann die Bindung des Kindes an sein soziales Umfeld sogar rechtfertigen, dem Vater das Aufenthaltsrecht zu übertragen. OLG Dresden, 10 UF 433/02 Schauen Sie dazu auch mal bei: www.vaeternotruf.de/aufenthaltsbestimmungsrecht.htm http://www.vaeternotruf.de/wohnortwechsel.htm http://www.vatersein.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread&tid=926 Dabei ist ein ganz interessanter Satz: In der Praxis ist es häufig so, dass Mütter, auch dann wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht, unter Mitnahme des Kindes in weit entfernte Ortschaften ziehen, ohne den Vater um Zustimmung zu bitten. Ist die Mutter erst einmal weggezogen, drücken die zuständigen Gerichte in der Regel beide Augen zu. Das hat natürlich nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun, im Gegenteil, sondern mit der auch bei den Familienrichtern noch immer vorherrschenden Mütterideologie und einer gewissen Portion Bequemlichkeit. Der Richter ist schlicht froh, wenn er durch den Umzug der Mutter nicht mehr zuständig ist, soll sich doch der Richter am neuen Wohnort mit den Eltern rumärgern. Liebe Grüsse, NB


CKEL0410

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Ja kann er du holst das kind aus dsf gewohnten umgebing. Umgang wird erschwert. Das kann nach hinten los gehen! guck das du dievzustimmung bekommst. In solchen Fällen haben Väter schon das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen!


Sternenschnuppe

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Ja er muss zustimmen. Du kannst hinziehen wo Du willst, das gemeinsame Kind nur mit seiner Zustimmung. Wie stellst Du Dir den Umgang vor ? Bringst Du ihm das Kind dann alle 2 Wochen auf Deine Kosten ? Oder gibst Du ihm das Spritgeld ? Wie soll die Bindung erhalten bleiben bei der Entfernung ? Ist es für Dich tragbar dass das Kind etliche Jahre 2x im Monat 1600km auf der Autobahn unterwegs ist oder im Zug sitzt ? Alles Fragen die kommen können. Oma und Opa sind klasse, keine Frage, aber der Vater im Leben weitaus wichtiger.


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