Hallo zusammen ich habe mal eine frage zum thema unterhalt...
der unterhalt wird momentan neu berechnet da der kv in ein anderes bundesland gewzogen ist und nun auch mehr verdient...kv meinte ca 18euro de stunde...
aus was ergibt sich der eigenanteil denn der kv hat zusammen?
und kann er wirklich die fahrtkosten absetzten vom unterhalt?
danke im voraus lg janine
von
JanineAlina
am 12.04.2012, 20:17
Antwort auf:
zum thema unterhalt
Hallo,
der Selbstbehalt ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle. Fahrtkosten sind abzusetzen, wenn es sich um Fahrten zur Arbeit handelt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.04.2012
Antwort auf:
zum thema unterhalt
Hallo es gibt einen pauschalen selbstgemalte für.miete etc der liegt dem Kind gegenüber bei momentan 950 Euro und die Fahrtkosten können angerechnet werden gerade wenn man eine ordentliche Strecke hat,stell dir vor er hat hoche Fahrtkosten darf Sie nicht absetzen,kommt nicht mehr zum Job und zack gibt es auch keinen Unterhalt mehr,da er keinen verdienst mehr hat!
von
CKEL0410
am 12.04.2012, 21:11