Hallo,
Ich muss meinen Sohn zur Reha begleiten (als Begleitperson). Nun arbeite ich aber als angestellte Lehrerin in Baden-Württemberg (keine Beamtin momentan). Muss die Reha dann teilweise in den Ferien liegen? Macht es einen Unterschied, ob ich Beamtin bin oder Angestellte? Macht es einen Unterschied, ob ich Begleitperson bin oder selbst die Kur beantragt habe?
Vielen Dank im voraus,
Judith
von
SchokoMama
am 14.01.2017, 11:03
Antwort auf:
Zeitliche Einschränkung bei Reha als Lehrerin?
Hallo,
bitte bei unserem Spezialforum KUREN nachfragen.
Ich müsste mich selber aufschlauen.
Liebe Grüße
MN
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.01.2017
Antwort auf:
Zeitliche Einschränkung bei Reha als Lehrerin?
Hallo,
als Begleitperson kann man gar nicht so einfach "frei" bekommen.
Das ginge maximal über die 10 Tage für die "Kinderkranktage" und damit war es dass dann auch. Hängt aber vom Alter des Kindes ab, ob überhaupt eine Begleitung notwendig ist (z.B. bei einem Kind von 10 Jahren wird dies i.d.R. nicht mehr als erforderlich angesehen).
Einen Anspruch auf Freistellung wegen Reha des Kindes gibt es nicht. Ggf. könnte unbezahlter Sonderurlaub gewährt werden, was aber bei Lehrern i.d.R. schwerer möglich ist (der Unterricht muss ja weitergehen).
Beamte haben das auch keinen Vorteil gegenüber Angestellten.
Daher müsste die Reha wohl wirklich in den Ferien stattfinden - oder eben jemand anderes das Kind begleiten.
Mitglied inaktiv - 14.01.2017, 11:15