Uldaja
Guten Tag, Ich habe eine Frage bzgl. der Urlaubsabgeltung. Haben ehemals angestellte Lehrkräfte Anspruch auf Abgeltung des Urlaubs? Die einjährige Elternzeit endete ungefähr mit der auf zwei Jahre befristeten Anstellung (nach TVL). Zu einer erneuten Anstellung kam es nicht. Kann ein eventueller Anspruch rückwirkend geltend gemacht werden (Ablauf der Befristung 31.07.2018)? Oder gestaltet sich die Urlaubsregelung bei angestellten Lehrkräften anders, so dass gar kein Urlaubsanspruch entstanden ist? Vielen Dank für Ihre Mühen.
Hallo, nein, ist zu lange her. Liebe Grüße NB
chrissicat
Verstehe ich dich richtig, dein Vertrag endete am 31.07.2018? Dann kannst du aufgrund der 6-monatigen Ausschlussfrist leider gar nichts mehr geltend machen. Sämtliche Ansprüche sind dann mittlerweile verfristet.
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