Saskia-Plus-Drei
Liebe Nicola Bader, mein Mann, meine drei Kinder und ich sind derzeit in einer Mutter-/Vater-Kind-Kur. Mein Mann ist Bundesbeamter und als solcher über die Heilfürsorge versichert. Seine Vater-Kind-Kur läuft als Reha nach §41. Meine Versicherung ist gesetzlich, meine Mutter-Kind-Kur läuft unter §24. Nun ist es so, dass wir uns alle nicht wohl fühlen. Die Kinder schlafen schlecht, haben Wutanfälle, wirken überfordert, sehnen sich nach Bekanntem. Meine Hüftdysplasie mit Arthrose schmerzt aufgrund der Matratzen und harten Stühle jeden Tag mehr, so dass ich nur noch wenige Sportangebote wahrnehmen kann. Auch psychisch fühle ich mich stark belastet aufgrund der Enge. Kurzum: Ich möchte die Kur - jetzt nach 9 Tagen - gerne beenden. Ich fand das BGH Urteil von 2020, dass die Klinik mich dafür nicht in Regress nehmen kann. Aber wie sieht es mit meinem Mann aus? Er würde aus familiären Gründen die Kur mit uns gemeinsam beenden (aufgrund einer Augenerkrankung kann ich beispielsweise nicht alleine mit dem Auto fahren). Die Heilfürsorge hatte in einem Schreiben vorab aber Schadenersatzansprüche angekündigt. Ist Ihnen dazu etwas bekannt? Lässt sich dort nicht auch das BGH Urteil anwenden? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um Kur/Reha "ordentlich" abzubrechen? Ich danke Ihnen sehr vorab! Viele Grüße Maria
Hallo, das tut mir aber Leid, dass es so schlecht gelaufen ist. Aber zu der Frage kann ich Ihnen seriös keine Antwort geben, das ist nicht mein Gebiet. Liebe Grüße NB
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