Ani123
Mutter hat kurzfristig zum 7.8 einen Rehaplatz stationär bekommen. Zwei Kinder (2+3.5) haben je zum 15.8 einen Kitaplatz (8-14 Uhr) bzw für 2 Tage/Woche Platz in der Spielgruppe (für 3 Stunden vormittags). Mutter wollte ab dem 1.9 wieder TZ in EZ arbeiten gehen (2 Tage von 9-20 Uhr). Kinder werden einen Tag nach Spielgruppe/Kita von Großeltern betreut, anderen Tag Papa (Homeoffice). Die Eingewöhnung der Kleinen wird die Patentante übernehmen (von Anfang an so geplant), von der Großen wollte es die Mutter machen (Alternative Papa, Oma, Großeltern mütterlicherseits-täglicher Wechsel, anders geht nicht wegen Berufstätigkeit). Mutter soll zur Reha u.a wegen Rückenschmerzen, Kopfschmerzen, Erschöpfung,.... - Mutter überlegt, die Reha zu verschieben, um erst die Kinder gut eingewöhnt zu wissen. Geht das? Kann die Rentenversicherung das ablehnen bzw ihr keinen neuen Rehatermin geben? - da die Betreuungszeiten an drei Tagen nicht ausreichen: steht der Familie Unterstützung durch eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse aus zu, von 7.30-17 Uhr? (Papa kann es nicht machen, arbeitet in einer Branche wo gerade Hochsaison ist. Andere Familienmitglieder auch nicht.) - wenn ja: Lernt die Familie die Haushaltshilfe vorher kennen oder kommt sie einfach am 1.Tag? -ggf bekommt die Kleine auch noch eine Rehagenehmigung (wegen Herzfehler, welcher erst im Mai diagnostoziert wurde, immer wieder Bronchitis, sehr anfälliges Immunsystem). Gleiche Zeit, gleiches Haus. Dann würde die Mutter diese natürlich mitnehmen. Darf sie einfach 5 Wochen der Spielgruppe fern bleiben oder braucht sie dafür eine schriftliche Bestätigung? Wenn ja von wem? (Spielgruppe ist da sehr fordernd. Als die Große zwei Wochen wegen Grippe zu Hause blieb meinten die auch schon, sie käme nicht wieder und wollten den Platz anderweitig vergeben) -wenn die Kleine mitkommt wäre auch nur noch eine Betreuung von 14-17 Uhr an drei Tagen abzudecken. Steht hierfür der Familie Unterstützung durch eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse aus zu? Oder sind das dann zu wenig Stunden? -es steht auch die Option im Raum beide Kinder als Begleitkinder mitzunehmen. Was dafür spricht: keine Trennung von der Mutter (der Vater würde sowieso jedes Wochenende zu ihr fahren). Was dagegen spricht: 1) in ein Einzelzimmer werden zwei Reisebetten mit reingestellt. Alles sehr beengt mit vermutlich wenig Ruhe für alle. 2) als Begleitkinder dürfen sie nicht die Klinikkita besuchen, sondern nur die Ortskita (ohne Eingewöhnung, wo in der Krippe 12 feste Kinder sind und im Kindergarten 22 feste Kinder. Die Begleitkinder der Reha kommen einfach mit dazu), 3) die Mutter ist an Kitazeiten gebunden. Mal eben abends was mit Mitpatienten unternehmen (Schwimmen gehen, Sauna, .....alles mit auf dem Klinikgelände) geht nicht, wegen der Kinder-sozialer Ausschluss und weniger Erholung. Wer kennt sich da aus?
Hallo, 1. Wegen dem speziellen Reha-Frage bitte an unsere Reha Expertin mit einem eigenen Forum wenden 2.Mit einer in der Regel externen Haushaltshilfe unterstützt die Krankenkasse Familien mit Kindern unter zwölf Jahren, wenn beispielsweise die Mutter wegen eines Krankenhausaufenthalts die Kinder nicht mehr versorgen kann. In ihren Satzungen können die Krankenkassen weitergehende Leistungen vorsehen, etwa für eine Erholungsphase nach dem Krankenhausaufenthalt. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen häuslicher Krankenpflege, Mütter- (genesungs-)kur oder einer Vorsorge- bzw. Rehabilitationskur die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Bei beiden Varianten ist ferner Voraussetzung, dass eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Weiter kann die Satzung bestimmen, dass die Krankenkasse in anderen als den genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Als Haushaltshilfe stellt die Krankenkasse eine Ersatzkraft - diese werden Sie sich aber nicht aussuchen können. 3. Nein, eine spezielle Bescheinigung für die Spielgruppe braucht man eigentlich nicht. Sie können ja den Bescheid in Kopie vorlegen. Liebe Grüße NB
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