Hallo Frau Bader,
erst einmal danke für Ihre Arbeit und interessanten Beiträge. Ich habe eine Frage zur Berechnung von Elterngeld.
Ich bin im 3. Jahr Elternzeit meiner Zwillinge, das ganze nicht ganz freiwillig. Von Mai 2013 bis Mai 2014 habe ich in Elternzeit 24 Std/Woche gearbeitet, was ich auch gerne weiter getan hätte, aber mein AG aus *betrieblichen* Gründen nicht befürwortet hat. Im März 2015 endet das 3. Jahr Elternzeit meiner Zwillinge. Im Moment würde dann mein VZ-Vertrag wieder aufleben.
Nun bin ich wieder schwanger, die Entbindung für Ende Mai 2015 geplant. Wie wird das Elterngeld hier im Bezug auf den 12 Monatszeitraum berechnet? Nach Auskunft der Elterngeldstelle wird nur bei einjähriger Elternzeit der 12 MonatsZeitraum auf die Monate vor Mutterschutz/Elternzeit zurück datiert, damit man keine Einbußen hat. Wenn man mehrere Jahre zusammenhängend Elternzeit ohne Einkommen genommen hat oder nehmen musste, würde man nur den Mindestbeitrag von 300 Euro als Elterngeld erhalten. Eine weitere Zurückdatierung ist nicht vorgesehen.
Können sie das rechtlich so bestätigen bzw gibt es diesbezüglich eine eindeutige Ausführungbestimmung oder Gesetzestext/Urteil zum nachlesen. Ich konnte immer nur finden und lesen, das Zeiten der Elternzeit nicht zur Berechnung von Elterngeld herangezogen werden dürfen. Da gab es aber keine Einschränkung, dass sich das nur auf das 1. JAHR bezieht.
Ich freue mich auf Ihre Antwort, zumal ich denke, das so einige Frauen und Mamas vor dieser Problematik stehen.
vielen dank im voraus
Amfiel
von
AMFIEL
am 17.10.2014, 09:54
Antwort auf:
Wieviel Elterngeld bei Schwangerschaft nach 3 Jahren Elternzeit
Hallo,
nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.10.2014
Antwort auf:
Wieviel Elterngeld bei Schwangerschaft nach 3 Jahren Elternzeit
(hast du dir das jeweils 3. Jahr deiner Zwillinge schon übertragen lassen?)
Das, was die Elterngeldstelle sagt, ist richtig.
Kommt das nächste Kind Ende Mai 2015, beginnt der MuSchu im April 2015.
Dann ist für das Elterngeld relevant das Einkommen der Monate Mrz 2015 - April 2014.
Bei der "Zurückdatierung" geht es nicht um die "Elternzeit", sondern um den ElternGELD-BEZUG.
Steht im BEEG, im Bereich Einkommen (§§2 ff BEEG).
Und Elterngeld bezieht man regelmäßig nur im 1. Lebensjahr. Bei dir könnten es wegen der Zwillinge auch die ersten 14 Lebensmonate sein, aber das hilft dir nicht weiter.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 17.10.2014, 16:02