Hallo Frau Bader, ich benötige einen Rat. Meine 2.jährige Elternzeit würde im Dezember diesem Jahre enden. Ich war zwischen den Geburten meiner beiden Kinder nicht arbeiten und ohne Übergang in Elternzeit. Heute hatte ich ein Gespräch beim Arbeitgeber. Ich wollte vor dem Gespräch eigentlich wieder vollzeit einsteigen. Das Jobangebot klingt zwar gut, ich habe aber das Gefühl dass sie mich loswerden möchten und ich nicht wirklich erwünscht bin. Jetzt prüfe ich meine Optionen: 1. Zurückkehren und KüSchu riskieren. Betriebszugehörigkeit seit 2008. Hätte ich Anspruch auf Abfindung und wenn ja, in welcher Höhe? 2. Elternzeit um 1 Jahr verlängern. 3. Elternzeit verlängern und mich von meinem Ehemann (selbstständig) ggf. geringfügig einstellen lassen. Er hätte tatsächlich Arbeit für mich. Darf ich dabei auch nicht mehr als 30 Std. arbeiten auch wenn ich kein Elterngeld mehr beziehe? Kann der AG die Zustimmung verweigern wenn mein Mann für ein Konkurrenzunternehmen Aufträge annimmt? Ich komme ja an keine Daten von meinem jetzigen AG mehr ran. 4. Sollte ich die Elternzeit verlängern und in der Firma meines Mannes mitarbeiten und ich wieder schwanger werden, bestehen trotzdem die Ansprüche beim "alten" Arbeitgeber bzgl. KüSchu und Anspruch auf alten Job? Wie würde es mit dem Mutterschaftsgeld aussehen? Wäre dann, mein Mann für das Mutterschaftsgeld oder der alte AG zuständig wenn ich die Elternzeit vor dem neuen MuSchu beende? Unsere Familienplanung ist nämlich noch nicht abgeschlossen. Gibt es evtl. noch andere bspw. steuerliche Fallstricke bei Anstellung durch Ehegatten? Ich freue mich sehr auf Ihre Antwort und wünsche Ihnen eine schöne Restwoche! MfG, Olgita777
von olgita777 am 31.08.2016, 22:02