Kathy14
Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitsplatz befindet sich ziemlich weit von meinem Wohnort entfernt. Ich fahre hin 2h und zurück auch. Ohne Familie war das kein Pronlem aber jetzt habe ich eine kleine Tochter und müsste am 7.1.2014 wieder zurück an meinen Arbeitsplatz. Da ich mein Kind nicht nur zum Gute Nacht sagen sehen möchte, werde ich wohl nicht zurück gehen. Angenommen mein Chef würde mich (entgegen meiner Erwartung) kündigen, wie ist das mit dem Resturlaub? Könnte die Entfernung und eine fehlende Kinderbetreuung evtl. ein Sonderkündigungsrecht darstellen beim Arbeitsamt, wenn ich kündigen würde? Mit freundlichen Grüßen Kathy14
Hallo, 1. Ihr AG wird nicht kündigen - warum auch? Im übrigen ginge das ja erst am ersten Arbeitstag plus dann die Kündigungsfrist. 2. Sie hätten schon kündigen müssen - Frist 3 Mo. vor Ende 3. Das Arbeitsamt entscheidet, ob es Ihnen zuzumuten ist oder nicht. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wieso sollte dein AG dich kündigen? Wenn Du die Kündigung selbstverschuldest, zB weil du nicht mehr arbeiten kommst, dann bekommste auch eien Sperre vom AA. Macht sich zudem immer schlecht im zeugnis. Und Schadensansprüche Dir gegenüber hätte der AG auch evtl. Du selbst willst/kannst doch den Vertrag nicht einhalten, also mußt du kündigen. Dein AG könnte dich auch frühstens am ersten Arbeitstag kündigen, und dann müsstest du bis zum letzten Tag ja auch eine Lösung finden. Ansonsten, Termin beim AA machen, denen die Sachlage schildern und arbeitssuchend melden. Gut möglich das die das OK geben, das es wegen Kinderbetreuung/Entfernung keine Speere gibt. Vorallen wenn du dich eben zeitnah um Ersatz kümmerst und um eien Lösung. Macht sich immer besser. Dem jetzigen AG dann die Sachlage schildern, zum Ende der Elternzeit kündigen bzw evtl Aufhebungsvertrag unterschreiben (wenn OK vom AA und dann sich vor Ort auch nach einen neuen Arbeitsplatz umschauen. resturlaub könntest du hinten dranhängen, oder auch auszahlen lassen. Achtung aber, solltest du Alg1 bekommen, der resturlaub wird dabei mit berücksichtigt (meines Wissenstand jedenfalls nach).
Sternenschnuppe
Ich gehe davon aus Du meinst den 07.01.2015 und nicht 2014. Da Du den Vertrag nicht mehr erfüllen willst, musst Du dann kündigen. Und dies eigentlich 3 Monate vor Ende der Elternzeit. Also schleunigst mit dem AG reden ob er das jetzt noch so annimmt. Und hoffen dass es keine Sperre gibt. Dass die Arbeit weiter weg ist und die passende Kinderbetreuung nicht da ist, das weißt Du doch nicht erst seit gestern? Bei Resturlsub ruht die Leistung, bekommst dann ja Geld. Also, mit dem AG reden, und ab zum Arbeitsamt. Hängt vom guten Willen von beiden ab.
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