Hallo Frau Bader,
unser Sohn ist jetzt Vorschulkind und wird am 30.8.2018 eingeschult. Nun gibt es Unklarheiten bzgl. des Vertrages mit dem Kindergarten.
Die Kitaleitung sagt das Kindergartenjahr endet immer am 31.07.. Im vertrag steht davon aber gar nichts, nur das der Vertrag mit eintreten der Schulpflicht endet. (Natürlich wenn nicht zuvor gekündigt wird.) Eine andere Regelung, eine Frist oder ein Hinweis auf Ende des Kindergartenjahrs steht da nirgends. Ist das richtig so? Eigentlich müsste doch etwas im vertrag drin stehen.
Dazu sagt die Gemeinde das der Vertrag zum 30.9 endet. Bin jetzt total irritiert. Besonders weil die Gemeinde gar nicht Träger der Kita ist, sondern das DRK. Bekommt die gemeinde eine Ausfertigung vom Betreuungsvertrag? Auf diesen beruft sie sich nämlich. Aber wiegesagt vom 30.9. steht da auch nichts. Unser Sohn ist damals wohl am 30.9. in die Kita gekommen.
Vielen Dank für die Aufklärung
lg fusselmami
von
fusselmami
am 20.10.2017, 14:40
Antwort auf:
Wie ist der Vertrag zu verstehen?
Hallo,
mit Eintreten der Schulpflicht bedeutet mit Schulbeginn.
Und darauf würde ich mich auch berufen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.10.2017
Antwort auf:
Wie ist der Vertrag zu verstehen?
war bei uns bzw. ist bei uns auch so. das jahr endet mit beginn der sommerferien. weil da das schuljahr endet. sozusagen. wenn dein kind bis zum 1. schultag weiter betreut werden soll, musst du einen separaten vertrag mit erneuten kosten abschließen auch wenn das dann kein voller monat ist. bei uns hat der kindergarten dann im august 3 wochen zu und die letzten wochen bis zur schule mussten wir den kompletten monat zahlen, er war faktisch aber nur zweieinhalb wochen dort weil wir dann noch im urlaub waren.
von
mellomania
am 20.10.2017, 14:48
Antwort auf:
Wie ist der Vertrag zu verstehen?
Ist doch normal. Kenne ich auch nicht anders, ab dem 1.08ten kommen in der regel auch die neuen Kinder. Seit ihr evtl später umgezogen bzw euer erst im September 1 Jahr geworden.
Wir müssen nächstes Jahr dann auch die 4 Wochen überbrücken weil unser auch dann Ende August in die Schule kommt. Weiß man aber ja ausreichend vorher und kann dann entsprechend planen, notfalls eben indem die Eltern nacheinander Urlaub nehmen. Oder evtl Großeltern, Nachbarn oder Babysitter mit einspringen.
Mitglied inaktiv - 20.10.2017, 16:46
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Wie ist der Vertrag zu verstehen?
Ist hier auch so üblich. Wenn das Schuljahr endet dann endet auch der Kitavertrag.
von
kati1976
am 20.10.2017, 19:27
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Wie ist der Vertrag zu verstehen?
Kenne ich aus der Familie auch so.
Ungefähr 4 Wochen vor Schuleintritt endet die Kita.
Was es mit dem 30.09. Allerdings auf sich hat - ich denke wenn dein Kind in der Gemeinde in der Kita angemeldet wäre,würde der Vertrag dann enden. Er schließt sich mir zwar nicht aber bei eurem Träger ist das vertraglich anders geregelt daher würde ich mich nur an dem Träger orientieren.
von
Surematu
am 21.10.2017, 08:35