Sehr geehrte Frau Bauer, mein Mann und ich denken über ein zweites Kind im nächsten Jahr nach. Da ich in der Altenpflege tätig bin, würde ich von meiner jetzigen Elternzeit in ein Beschäftigungsverbot gehen.
Wie würde sich das auf mein monatliches Einkommen in dieser Zeit wo ich im BV bin auswirken?
Würde ich in der Zeit das selbe Geld bekommen was ich in meinem ersten Beschäftigungsverbot erhalten habe?
Und wenn ich nach meinem Mutterschutz in ein Jahr Elternzeit gehe, würde der Bemessungszeitraum wieder von den 12 Monaten vor Entbindung berechnet?
Ich hoffe es ist verständlich geschrieben...
Vielen Dank schonmal
von
KALALY87
am 15.11.2016, 07:04
Antwort auf:
Wie ist der Sachverhalt von Elterngeld in Beschäftigungsverbot
Hallo,
ab dem ersten Tag nach Beendigung der Elternzeit bekommen Sie den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.11.2016
Antwort auf:
Wie ist der Sachverhalt von Elterngeld in Beschäftigungsverbot
Wie ist denn Dein erstes Kind betreut und wie viele Stunden kannst Du arbeiten wenn Du nicht schwanger wirst wie geplant?
von
Sternenschnuppe
am 15.11.2016, 07:24
Antwort auf:
Wie ist der Sachverhalt von Elterngeld in Beschäftigungsverbot
Für eine Aussage bzgl. Höhe nächstes Elterngeld fehlt die Angabe wann Kind 1 geboren wurde und wie lange EZ beantragt wurde.
Mitglied inaktiv - 15.11.2016, 11:42
Antwort auf:
Wie ist der Sachverhalt von Elterngeld in Beschäftigungsverbot
Hallo zusammen, also der kleine wäre entweder in einer Kita oder bei einer Tagesmutter. Er ist am 25.7 diesen Jahres geboren und ich habe für ein Jahr Elternzeit. Ich würde nächstes Jahr wenn wir kein zweites Baby planen sollten bzw es nicht klappt wieder wie auch vor meiner ersten Schwangerschaft auf 70 % arbeiten gehen, dass entspricht ca. 120 Stunden im Monat.
Freue mich über ein paar Antworten.
von
KALALY87
am 15.11.2016, 20:32