Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich derzeit in Elternzeit und bin wieder Schwanger ;) ich werde meine jetzige elternzeit 1 tag vor dem erneuten muschu kündigen um wieder mutterschaftsgeld und den AG zuschuss zu erhalten . Im elterngeldantrag möchte ich den mindestLohn von 300 euro beantragen da ich in den 2 Jahren nicht gearbeitet habe . Meine Frage ist ob ich die elternzeit im elterngeldantrag erwähnen muss ? Muss ich die Bescheinigung zum muschu Geld und den zuschuss mit angeben ? Wenn ja muss ich diese auch in den verschiebetatbeständen was das muschu geld und den zuschuss betrifft angeben ? Was schreib ich in die Felder ein was das Einkommen betrifft ? Ich bin weder eine hausfrau noch habe ich vorher Lohn erhalten? Nur das muschu Geld und den zuschuss . Lasse ich diese Felder einfach frei ? Und muss ich die krankenkasse über die vorzeitige Beendigung der EZ informieren? Ich wäre um eine Antwort sehr dankbar ,) LG JENNY
von Jenny Fe am 21.11.2016, 11:58