Kann ich meinen Antrag so schreiben? Fakten zu mir: 1. Elternzeit würde bis zum 18.08.2013 gehen aber der neue Mutterschutz für mein zweites Kind beginnt am 19.05.2013. Tatsächlich kann ich den Beginn der Elternzeit aber erst nennen wenn der Geburtstermin bekannt ist oder? Abweichend von meinem Elternzeitantrag aus August 2011 beantrage ich eine Änderung der Elternzeit für mein Kind XXX , geboren 19.08.2011 Die Elternzeit für XXX endet somit zu Beginn des Mutterschutzes für das zweite Kind. -> 19.8.2011 bis 19.5.2013 (und nicht wie im Antrag vom 25.08.2011 bis 18.8.2013) Die restlichen 3 Monate würde ich gerne im Anschluss der Elternzeit für das zweite Kind nehmen. Die Elternzeit für mein zweites Kind beginnt somit ab dem 19.05.2013. Ich beantrage hierfür 2 Jahre somit vom 19.05.2013 - 19.05.2015. Ich bestätige, dass meine Kinder mit mir in einem Haushalt leben und von mir selbst betreut und erzogen werden. Ich bitte Sie um eine schriftliche Bestätigung.
von Caro..82 am 10.04.2013, 15:35