Frage: widerspruch zwecks umzug abgelehnt

Hallo, ich schrieb ja schon mal.das ich ne 2,5zimmer wohnung hab und mit mein zweiten kind schwanger bin. Mir wurde wieder ne ablehnung geschickt bzw.ich schickte ein widerspruch hin.die meinen das es ausreichend ist für dann 3 personen! Was kann ich noch tun? Danke lg

von mama2010 am 03.04.2012, 13:20



Antwort auf: widerspruch zwecks umzug abgelehnt

hallo, da Sie einem RA haben, darf ich dazu nichts sagen Liebe Grùsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.04.2012



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Du hattest geantwortet du haettest jetzt eine anwaeltin gefunden... Was raet die denn?

von peekaboo am 03.04.2012, 20:26



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ich hab erstmal auf den widerruf gewartet der heute erst kam ! die anwaeltin gab mir nen termin muss man sehn wies weiter geht! oder noch jugendamt wenn da mal einer ran gehn wuerde !

von mama2010 am 03.04.2012, 21:21



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Hallo Viele Städte handhaben es wohl so,das ein Kind erst ab dem 3 lj.eigenen Wohnraum braucht,mansche sagen sogar erst bei schulantritt. Wie sind die Zimmer denn jetzt aufgeteilt?

von CKEL0410 am 04.04.2012, 06:45



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Na schlafzimmer wo wir drin schlafen aber dann kein platz fürs babybett ist! Dann zwischenraum essraum wo keine tür drin.ist da durchgang zum wohnzimmer und eben wohnzimmer wo spielzeug und so drin.steht!

von mama2010 am 04.04.2012, 09:21



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Dann würde ich das ältere Kind in das Durchgangszimmer ziehen lassen lg

von safrarja am 04.04.2012, 10:01



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Genau ohne tür sehr sinnvoll! Sorry.nee das ist mir nix denn kann man im.wohnzimmer kein tv schauen oder besuch abends haben.funktioniert nicht.denn habe ich kein überblick wenn er mir an die elektrosachen ran geht.da fehlt halt ne tür da kann keiner drin schlafen zu störend!

von mama2010 am 04.04.2012, 10:34



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warum bekommt man in solch widrigen verhältnissen ein 2.kind? nicht sachdienlich, aber immer wieder verwunderlich.....

Mitglied inaktiv - 04.04.2012, 11:03



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Bitte? Das geht dich wohl nix an! Man muss so oder so ausziehen da es auch für mich kein platz weiter besteht wenn ich mein schlafzimmer als kinderzimmer frei gebe!!!!!

von mama2010 am 04.04.2012, 11:25



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nein, das geht mich nichts an, da hast du recht. ich darf mich aber trotzdem wundern, daß du dich über eine ablehnung der arge wunderst/ärgerst. wenn du die wohnung selbst finanzieren würdest, bräuchte dir niemand reinreden, wie du die zimmereinteilung vornimmst und was für 3 personen passt oder nicht.....

Mitglied inaktiv - 04.04.2012, 11:47



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damit wirst du leben müssen so lange das baby klein ist wir haben auch mit 1 kleinkind+1 baby+2erwachsene in einer 2,5 R wohnung gelebt haben damals auch Hartz 4 bekommen, und uns wurde gesagt das reicht, da das baby bei den eltern schlafen kann wohnzimmer, schlafzimmer, kleines kinderzimmer ich denke ihr werdet euch da einschränken müssen und umziehen auf eigens risiko würde ich nicht machen, denn wenn de rumzug nicht genehmigt ist, zahlt die arge auch nicht die höhere miete

von kati1976 am 04.04.2012, 12:00



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danke für deinen kommentar. die ap ist mit den kindern alleine, d.h. es sind nur 3 personen, die in 2,5 zimmern leben müssen. ansprüche gibts....tstststststs.

Mitglied inaktiv - 04.04.2012, 12:09



Antwort auf: widerspruch zwecks umzug abgelehnt

Es geht darum das NUR im SCHLAFZIMMER eine TÜR drin in den anderen Zimmern NICHT! ! Daher ist es sehr ungünstig!

von mama2010 am 04.04.2012, 12:18



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ich bezweifle nicht, daß es ungünstig ist, aber ich finde auch unsere wohnung für 4 personen zu klein und sehr ungünstig, weil ein kinderzimmer nur 8qm hat. es zahlt mir aber keiner eine größere. wo wohnt denn dein mann?

Mitglied inaktiv - 04.04.2012, 12:22



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Na dann die beiden Kinder ins Schlafzimmer und Du schläfst im Wohnzimmer

von safrarja am 04.04.2012, 12:37



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Das baby kommt noch nicht zu mein.sohn mit rein nein! Hmm wenns garnicht anders geht auch vom rechtsanwalt nicht.hab ich schon überlegt was zwar nicht toll ist aber nun so sein muss dann.das aus dem schlafzimmer ein kleines wohnzimmer werden muss! Zwischenraum mein sohn und das große wohnzimmer wegen schränken und große bett als schlafzimmer gemacht werden muss! Dann die küche vorsuchtshalber abends immer abschließen!Rauchmelder und so anbringen

von mama2010 am 04.04.2012, 13:08



Antwort auf: widerspruch zwecks umzug abgelehnt

hallo dann würde ich die kids ins schlafzimmer packen,warum soll das baby nicht mit dort schlafen,klappt bei anderen familien auch,ein versuch ist es wert und ich würde als mutter dann im durchgangszimmer schlafen. oder die kids in große zimmer mit kleiderschrank für dich ,spielzeug etc ,wohnzimmer ins kleine schlafzimmer und du schläfst im durchgangszimmer,man kann auch platzsparende schiebetüren anbringen oder diese schiebevorhänge.

von CKEL0410 am 04.04.2012, 14:25



Antwort auf: widerspruch zwecks umzug abgelehnt

Nein mein baby bleibt dann bei mir.ist mir lieber denn muss stillen windeln und somit hab ich auch mehr überblick und innere ruhe. Durchgangszimmer ist zu klein. Schauen wie wir es sonst machen.

von mama2010 am 04.04.2012, 14:45



Antwort auf: widerspruch zwecks umzug abgelehnt

Ich verstehe dein Problem nicht. Kaufe ein Hochbett, stell darunter das Kinderbett. Dann schlafe du auf einem Schlafsofa im Wohnzimmer. Oder alle 3 im Familienbett, machen wir auch so trotz 4 ZKB und 4 Betten, die hier ohnehin nur als schmückendes Beiwerk stehen.

von Bernsteinelfe am 04.04.2012, 15:05



Antwort auf: widerspruch zwecks umzug abgelehnt

... Es kann doch einer Alg-II-Empfängerin nicht zugemutet werden, die Kinder in ein Zimmer zu stecken oder das Schlafzimmer für die Kinder zu räumen. Nein, das geht doch überhaupt nicht. Wo denken wir nur hin. Da müssen wir Steuerzahler für eine mind. 5 Zimmer-Wohnung in bester Wohnlage mit Fahrstuhl (damit der Kinderwagen mit in die Wohnung kann) und frisch renoviert (kann man Alg-II-Empfängern auch nicht zumuten zu renovieren) aufkommen. Das kann man nur Leuten, die jeden Tag arbeiten gehen zumuten. Dieses Anspruchsdenken der Alg-II-Empfänger geht mir langsam auf den Keks. Geh zum Sozialgericht, sag was dich bedrückt, die nehmen das als Klage auf und dann sieh, was der Richter dazu sagt. Wenn du verlierst (wovon ich ganz stark ausgehe), musst du die Gerichtskosten (Achtung, nicht unerheblich) tragen.

von arlett1978 am 04.04.2012, 16:07



Antwort auf: widerspruch zwecks umzug abgelehnt

Mein kleiner sohn bekommt kein hochbett! Die dinger sind zu gefährlich da er zu lebhaft ist grad mal 2 jahre alt!! Nein jeder soll dann auch sein bett haben

von mama2010 am 04.04.2012, 16:34



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Jetzt mal sachlich bleiben klar! Werde es selbst sehn danke für bloede kommentare!

von mama2010 am 04.04.2012, 16:36



Antwort auf: widerspruch zwecks umzug abgelehnt

Nochmal: Geh zum Sozialgericht und lass die Klage aufnehmen. Du brauchst da keinen Anwalt. Aber die Erfolgschancen sind bei 0 %. Denn mit 2,5 Zimmern hast du ausreichend Wohnraum. Ach übrigens: Es gibt auch die Möglichkeit nach dem Mutterschutz zu arbeiten und die Kinder betreuen zu lassen. So wie das ganz viele Menschen in Deutschland tun. Dann kannst du dir jede Luxuswohnung leisten, die du willst und deinen Kindern King-Size-Betten kaufen, weil Hochbetten sind ja unter deinem Niveau.

von arlett1978 am 04.04.2012, 17:20



Antwort auf: widerspruch zwecks umzug abgelehnt

mich würde ja interessieren, wo der mann wohnt..... nebst dem anspruch auf eine 4 zimmerwohnung für muddi, kleinkind und säugling rieche ich da nämlich noch ganz andere ansprüche, wenn du verstehst was ich meine :-)

Mitglied inaktiv - 04.04.2012, 17:34



Antwort auf: widerspruch zwecks umzug abgelehnt

Jepp, ich verstehe. Aber ich denke, es gibt nur einen Erzeuger. Weil für Kinder bekommt man ja Elterngeld und Kindergeld und muss sich vor allem 3 Jahre nicht dem bösen Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Also insgesamt schon 6 Jahre.

von arlett1978 am 04.04.2012, 17:43



Antwort auf: widerspruch zwecks umzug abgelehnt

vielleicht ist aber der erzeuger aber auch woanders gemeldet, also offiziell, dann gibt es nich anspruch auf den ae-zuschlag. würde auch dieses beharren auf mehr wohnraum erklären.

Mitglied inaktiv - 04.04.2012, 17:53



Antwort auf: widerspruch zwecks umzug abgelehnt

´...

Mitglied inaktiv - 04.04.2012, 17:59



Antwort auf: widerspruch zwecks umzug abgelehnt

In dem Fall halte ich das auch für möglich. Bei Alg-II-Empfängern lassen die soviel durchgehen, da würde mich nicht wundern, wenn sie im Enddeffekt auch damit durchkommt. Meine Tochter ihr KiZi ist auch nur 6 m² groß, aber sie lebt auch noch. Unsere Wohnung ist hier mit 78 m² kleiner, als uns vom Amt zustehen würde. Da wir aber kein Alg-II beziehen und unsere Miete selber tragen müssen, können wir auf Grund der hier herrschenden Mietpreise nicht umziehen. Tja, so kann es auch gehen.

von arlett1978 am 04.04.2012, 20:41



Antwort auf: widerspruch zwecks umzug abgelehnt

.....Mama2010 will doch eigentlich noch viel mehr Kinder - da muß sie rechtzeitig umziehen. Ihren Mann hat sie nach erfolgreicher Befruchtung aber offenbar schon rausgeworfen... Kreuz und quer bei "mama2010" durch die Foren gelesen: hier hat jemand offenbar ein Problem mit der Selbstwahrnehmung!

von Andrea6 am 04.04.2012, 20:53



Antwort auf: widerspruch zwecks umzug abgelehnt

Kann dein Problem auch net wirklich verstehen, also ich hab auch 2 Kinder (4 Jahre und 2 Jahre) und lebe mit meinem Partner zusammen in einer 2,5 Zimmer Wohnung, also zu 4, nicht wie du zu dritt und es geht auch, natürlich solls auf Dauer eine Größere Wohnung werden, aber solange mein Freund nur Geringverdiener ist und ich noch kein Krippenplatz für die Kleine hab, muss es eben so gehen und es ist möglich! Momentan hat mein Sohn noch sein eigenes Zimmer im großen Bett, da die Kleine eh noch nicht Durchschläft und ab und an im eigenen Bett bei uns im Schlafzimmer liegt oder eben im Familienbett. Du sagst du hast kein Platz für ein Kinderbett? na dann Räum halt schrank oder was geht aus deinem Schlafzimmer um ins Wohnzimmer. Bei uns im Schlafzimmer stand vorher Schreibtisch, den haben wir nun an den Großen abgetreten und somit is nun im Schlafzimmer Platz fürs Kinderbett, muss man halt mal umräumen irgendwie gehts immer. Und sobald die Kleine durchschläft, kaufen wir ein Hochbett (mit 4-5 Jahren is da gar nix mehr gefährlich, die haben nen Schutzgitter) und dann gleich eben Doppelbett, sprich ein Schlafplatz oben ein Bett darunter und schon haben wir Schlafzimmer für uns und die Kinder ihr eigenes Reich. Unser Kinderzimmer ist auch nur 10 m² so das zum spielen auch Wohnzimmer genutzt wird...na und? Abends wird alles wieder ins Zimmer geräumt und gut ist. Gesamt haben wir also mit 4 Personen 50 m² und es geht auch. Klar sollen die Kinder später mal ihr eigenes Zimmer haben, aber mit 2 und 4 Jahren is das nun wirklich noch nicht zwingend nötig. lg

von miez_85 am 04.04.2012, 21:28



Antwort auf: widerspruch zwecks umzug abgelehnt

Dann kann er auch noch mit bei dir im Bett schlafen oder sich ein normales Bett mit Baby teilen. Ansprüche kann man stellen, wenn man sie sich auch leisten kann. Warum soll ich immer höhere Steuern zahlen und damit mehr arbeiten gehen müssen für gleiches Netto, was wiederum auf Kosten meines Kindes geht, nur um dich zu pampern. Ich kann nur sagen, was ich regelmäßig wiederhole: Ich suche dringend eine Putzfrau, finde aber keine. Niemand hat mehr Lust, für 2x 2,5 Stunden a 10 Euro vom Sofa aufzustehen und die Glotze auszuschalten. Je nachdem wo du wohnst, kannst du dich gerne bei mir bewerben, der Zuverdienst ergibt die Differenz zur größeren Wohnungsmiete.

von Bernsteinelfe am 04.04.2012, 21:50



Antwort auf: widerspruch zwecks umzug abgelehnt

Warum hier kein massiver Widerspruch kommt. Ich kann mich auch nur wundern und mich um die betroffenen Kinder sorgen.

von Lina_100 am 04.04.2012, 22:59



Antwort auf: widerspruch zwecks umzug abgelehnt

1.wenn ihr Nicola Bader heißt dann sollte geantwortet werden! 2.Um meine Kinder brauch sich keier Sorgen machen! 3.Wenn ich es anders haben will falls es mir anders zusteht hole ich mir mein Recht! Lasse mir von euch nicht dumm kommen! Warum wird alles und grade hier zur Diskussion und dazu noch dreißt! Wusste garnicht das so viele Nicola Bader heißen

von mama2010 am 04.04.2012, 23:18



Antwort auf: widerspruch zwecks umzug abgelehnt

Man fragt sich eben schon, ob der Vater der zeitglich für ein neues Baby sorgen sollte waehrend Sie gleichzeitig um Rat baten wie man ihm das Sorgerecht für den existenten Sohn entziehen lassen koennte denn ist und ob der auch nicht arbeitet. Es als selbstverständlich und als naturgegebenes "Recht" anzusehen von der Allgemeinheit finanziert zu werden ist vorsichtig ausgedrueckt interessant.

von Lina_100 am 04.04.2012, 23:30



Antwort auf: widerspruch zwecks umzug abgelehnt

... mir als Steuerzahler nicht zur Last zu fallen und statt zu b... und Kinder in die Welt zu setzen, lieber mal richtig arbeiten gehst. Solche Leute wie dich gehören in Maßnahmen und 1€-Jobs gesteckt, bis sie freiwillig arbeiten gehen.

von arlett1978 am 05.04.2012, 00:41



Antwort auf: widerspruch zwecks umzug abgelehnt

wir können auch gerne im pf diskutieren. bin da völlig schmerzlos.

Mitglied inaktiv - 05.04.2012, 09:17



Antwort auf: widerspruch zwecks umzug abgelehnt

Hier war heute eine Familie zur Wohnungsbesichtigung, die leben mit 4 Personen (2 Erwachsene, 2 Kinder) auf 49 m² in 2,5 kleinen Zimmern. Beide sind berufstätig und nicht vom Amt abhängig. Da wird es ja wohl dir als Alg-II-Empfängerin möglich sein, mit 2 Kindern in 2,5 Zimmern zu leben, wenn das auch eine 4-köpfige Familie kann, in der beide Eltern arbeiten. Solchen Leuten wie dir würde ich gnadenlos das Geld streichen und dich nach 8 Wochen verdonnern wieder arbeiten zu gehen. Den KiGa bezahlt ja schließlich das Amt.

von arlett1978 am 05.04.2012, 16:30



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