Frage:
Widerspruch gegen gemeinsames Sorgerecht
Hallo,
ich bin Alleinerziehend habe seit 9 Jahren das alleinige Sorgerecht. Nun hat der Kindsvater beim Amtsgericht das gemeinsame Sorgerecht beantragt. Ich habe 2 Wochen Zeit eine Stellungnahme abzugeben.
Wenn ich nun widerspreche wird das vor Gericht entschieden oder? Kommen dann irgendwelche Kosten auf mich zu wenn ja wie viele ?
Und wenn es zum gemeinsamen Sorgerecht kommt darf der Vater dann alles oder kann ich gefährdungen des Kindes noch verhindern?
HIntergrund war dass ich ihm seine Tochter bei einer Unwetterwarnung vor Glatteisregen nicht auf eine ca 100 km weite Autofahrt mitgeben wollte, weil ich Angst um das Kind hatte. Daraufhin wurde er wütend und hat nun den Antrag auf gemeinsames Sorgerecht gestellt.
von
Chaosfrau
am 18.02.2013, 18:10
Antwort auf:
Widerspruch gegen gemeinsames Sorgerecht
Hallo,
dieses Recht hatte er. Nach der neuen Rechtsprechung sind die Chancen, dass er das gemeinsame Sorgerecht bekommt, auch recht gut.
Wenn Sie nicht so viel Geld haben, können Sie Prozesskostenhilfe beantragen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.02.2013
Antwort auf:
Widerspruch gegen gemeinsames Sorgerecht
Umgang hat er auch ohne Sorgerecht, von daher wirst Du da nichts verhindern können.
Die Rechte der Väter wurden gestärkt.
Was war denn da genau los ? Es war sein Umgangswochenende und Du wolltest sie wegen einer Warnung nicht mitgeben ? Oder hast sie nicht mitgegeben ?
Ohne Dir zu nahe zu treten, aber das ist kein Grund das Kind nicht mitzugeben, dann fährt man angepasst, es gab ja kein Fahrverbot.
Aber egal wie man es dreht, ob mit oder ohne Sorgerecht, er hat Umgang.
Gibt es noch weiterere Dinge die das Kindeswohl nachweisbar gefährden ?
von
Sternenschnuppe
am 18.02.2013, 21:57
Antwort auf:
Widerspruch gegen gemeinsames Sorgerecht
Nun Umgang hätte er haben können das war nicht das Thema. Er hätte das Kind hier sehen können oder auch mit nach Hause nehmen können ( Er wohnt nicht allzu weit vor hier entfernt) Ich war nur gegen den Ausflug in eine ca 100 km entfernte Stadt an dem Tag. Es war wirklich eine extreme Wettersituation an dem Tag. Der Flughafen dort musste gesperrt werden wegen dem Eisregen und es war eine Unwetterwarnung Stufe rot. Im Radio wurde auch empfohlen lieber zu Hause zu bleiben. Muss ich mein Kind wirklich solche Gefahren aussetzen???
Der KV hat dann entschieden den Umgang nicht wahrzunehmen, weil ihm der Ausflug mit seinen Freunden wichtiger war.
Fand ich nicht gerade fair dem KInd gegenüber, weil sie gerne zu Hause mit ihm gespielt hätte, aber auch nicht mit wollte, weil sie die Warnungen im Radio gehört hatte.
Kann er denn erzwingen dass sie in solchen Extemsituationen mit kommt
wenn er das gemeinsame Sorgerecht durch bekommt?
von
Chaosfrau
am 19.02.2013, 00:07
Antwort auf:
Widerspruch gegen gemeinsames Sorgerecht
Du verwechselst Umgangsrecht mit Sorgerecht. Das hat miteinander nichts zu tun, denn das Umgangsrecht, und somit Umgang den er gestaltet, hat er auch ohne Sorgerecht.
Versteh mich nicht falsch, ich hätte da auch Schiss gehabt, aber rechtlich gesehen hast Du den Umgang verweigert.
Dieses Argument wird vor Gericht in Sachen Sorgerecht keine Bedeutung haben, oder nur minimalst.
Es ist kein Grund der gegen das Sorgerecht spricht.
Wie ist der Umgang denn sonst ? Ist der Vater interessiert, beziehst Du ihn mit ein etc. ?
von
Sternenschnuppe
am 19.02.2013, 08:58
Antwort auf:
Widerspruch gegen gemeinsames Sorgerecht
Darf er denn sein Kind mit dem Umgangsrecht einer solchen Gefahr aussetzen?
Umgang fand bisher(die letzten 9,5 Jhre seite ihrer Geburt) immer in der Form statt, dass er aller 14 Tage zu uns kam und wir gemeinsam etwas unternahmen. Ganz selten nahm er sie mal mit zu sich. Gelegentlich kam er auch ohne vorherige Absage gar nicht.
Soweit wie möglich habe ich ihn versucht in die täglichen Entscheidungen des Lebenes mit einzubeziehen. Manchmal war das aber auch schwierig, weil er viel unterwegs ist,
Den Umgang ist er gerade daebi zu ändern dass er sie schrittweise mehr mit zu sich nimmt, was auch ok ist.
Was das gemeinsame Sorge angeht habe ich bedenken dass ich ihn zu den wichtigen Entscheidungen einfach nicht greifbar bekomme. Und as er das nur möchte um Macht auszuüben, nicht um sich mehr einzubringen. Seit er wegen dem Glatteistag sauer ist, ist es nur noch schwer mit ihm zu reden und ich weiß gar nicht wie wir gemeinsame Lösungen finden können.
Ich habe ihn per SMS gefragt, ob er, wenn er nun mehr Verantwortung übernehmen will, das Kind an einigen Terminen an denen ich das aus beruflichen Gründen nicht kann, zum Gitarrenunterricht fahren und wieder abholen möchte, aber er hat nicht geantwortet.
Zählen denn solche Argumente bei meinem Widerspruch gegen das gemeinesame Sorgerecht? Ich habe Angst das er mich wenn er im kleinen schon nichts tun will, bei den großen Entscheiungen auch in der Luft hängen lässt.
Und wenn ich widerspreche dann geht es meinen Informationen nach vor Gericht. Muss ich denn Gerichtskosten bezahlen wenn ich verliere?
von
Chaosfrau
am 19.02.2013, 10:18
Antwort auf:
Widerspruch gegen gemeinsames Sorgerecht
Darf er denn sein Kind mit dem Umgangsrecht einer solchen Gefahr aussetzen?
Umgang fand bisher(die letzten 9,5 Jhre seite ihrer Geburt) immer in der Form statt, dass er aller 14 Tage zu uns kam und wir gemeinsam etwas unternahmen. Ganz selten nahm er sie mal mit zu sich. Gelegentlich kam er auch ohne vorherige Absage gar nicht.
Soweit wie möglich habe ich ihn versucht in die täglichen Entscheidungen des Lebenes mit einzubeziehen. Manchmal war das aber auch schwierig, weil er viel unterwegs ist,
Den Umgang ist er gerade daebi zu ändern dass er sie schrittweise mehr mit zu sich nimmt, was auch ok ist.
Was das gemeinsame Sorge angeht habe ich bedenken dass ich ihn zu den wichtigen Entscheidungen einfach nicht greifbar bekomme. Und as er das nur möchte um Macht auszuüben, nicht um sich mehr einzubringen. Seit er wegen dem Glatteistag sauer ist, ist es nur noch schwer mit ihm zu reden und ich weiß gar nicht wie wir gemeinsame Lösungen finden können.
Ich habe ihn per SMS gefragt, ob er, wenn er nun mehr Verantwortung übernehmen will, das Kind an einigen Terminen an denen ich das aus beruflichen Gründen nicht kann, zum Gitarrenunterricht fahren und wieder abholen möchte, aber er hat nicht geantwortet.
Zählen denn solche Argumente bei meinem Widerspruch gegen das gemeinesame Sorgerecht? Ich habe Angst das er mich wenn er im kleinen schon nichts tun will, bei den großen Entscheiungen auch in der Luft hängen lässt.
Und wenn ich widerspreche dann geht es meinen Informationen nach vor Gericht. Muss ich denn Gerichtskosten bezahlen wenn ich verliere?
von
Chaosfrau
am 19.02.2013, 10:19
Antwort auf:
Widerspruch gegen gemeinsames Sorgerecht
Je mehr Du schreibst, desto sicherer bin ich dass er es bekommt.
Er hat seit fast 10 Jahren eine Bindung, er hat immer Umgang gehabt, er ist in alle Dinge einbezogen.
Überbewerte das GSR nicht so sehr, Du kannst weiterhin fast alles alleine entscheiden.
Schulwahl
Pass
Konto
Geplante Operationen
Umzug bei größerer Entfernung
Alles andere ist Alltagssorge und wird weiterhin von Dir alleine entschieden.
Und auch bei den geplanten Operationen meiner Kinder wurde ich nie nach einer zweiten Unterschrift gefragt, den Großen habe ich bei der Schule angemeldet , da hat auch keiner nachgefragt.
Im Endeffekt : Wo kein Kläger da kein Richter.
Nur bei Pass und Konto ist es wirklich notwendig.
Du hast einen Vater für Dein Kind, welcher sich kümmert, das ist super !
Mein Großer hat seinen Vater noch nie gesehen !
Ganz ehrlich ? Deine Gründe sind keine, sorry.
Genau für solch Väter wie Deinen haben sie das nun geändert.
Und wie er nun drauf kam ist zweitrangig.
Und Termine und Betreuung, auch Alltagssorge.
Schaut dass ihr den Kontakt hinbekommt dass er sie nimmt, alle 2 Wochen übers Wochenende, das steht dem Kind zu, und dann kann er auch ein wenig mehr Verantwortung übernehmen.
von
Sternenschnuppe
am 19.02.2013, 10:33