Oupsinchen
Guten Morgen, ich bin der 13. SSW und meine Frauenärztin wollte mir gestern ein Beschäftigungsverbot erteilen. Ich habe aber das Problem, dass ich derzeit nur in einem befristeten Probearbeitsverhältnis (finanziert durch die Rentenvers.) beschäftigt bin. Die Befristung geht noch bis 07.01.13. Ob der AG mich danach übernehmen will, weiß ich noch nicht, von der Schwangerschaft hat er noch keine Ahnung. Nun ist meine Frage: Wer zahlt in diesem Fall meinen Lebensunterhalt, wenn der Chef mich nicht übernimmt? Die Krankenkasse sagte mir heute, dass ich nur ein teilweises BV bekommen sollte und dann Arbeitslosengeld bekomme. Meine Ärztin sagt aber, dass ich gar nicht mehr arbeiten solle. Ist es in meinem Fall günstiger einfach eine normale Krankscheibung zu bekommen? Und wie berechnet sich unter diesen Umständen das Elterngeld? Ich freue mich über eine baldige Antwort. LG und einen schönen 3. Advent wünscht Oupsinchen
Hallo, das kann ich leider mit Ihren Angaben nicht beantworten. es kommt darauf an, was im Vertrag geregelt ist. Und warum die Rentenversicherung dies finanziert. Und welchen Status Sie insgesamt haben. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Wie ist denn der Vertrag genau gestaltet ? Probezeit und dann neuer Vertrag oder ist die Probezeit nur terminiert und die Folgezeit schon festgelegt ? Bei BV ziert sich das Arbeitsamt, da ja nicht vermittelbar. Dann muss das Jobcenter ALG2 herhalten. Krankschreibung kommt in der Probezeit ja auch nicht so gut. Im Endeffekt zählt aber das Kindeswohl sicherlich mehr. Fürs Elterngeld zählt nur Einkommen, keine Lohnfortzahlungen jeglicher Art. Nur Monate mit Krankenschein aufgrund der Schwangerschaft werden durch Monate davor ersetzt. Warst Du da in Beschäftigung vor dem Job jetzt ?
Oupsinchen
Der Vertrag ist ein ganz normaler befristeter Arbeitsvertrag, der in ein unbefristetes Verhältnis übergeht, wenn der Chef mich übernehmen will. Die Frage ist nur, ob er es tut, zumal ich diese Woche auch schon krank geschrieben war. Vor dem Job jetzt war ich in einer Weiterbildung über die Rentenversicherung und davor ALG 1. ALG 1 hab ich noch ein halbes Jahr Anspruch. Vor dem ALG 1 war ich in Elternzeit mit meinem Großen.
Sternenschnuppe
Elternzeit mit Elterngeld oder länger ? Bin heute begriffsstutzig, also der gesamte Vertrag ist nun auf die Probezeit befristet oder ist er ansich schon entfristet und nur die Probezeit ist drin ? Deutlicher gefragt : Musst Du im Januar einen neuen Vertrag bekommen ? Ich meine aber zu wissen, dass man 2 Wochen vorher ( und mehr ist das mit den Feiertagen dazu ja auch nicht mehr ) Auskunft erhalten muss. Frag auf jeden Fall vorher nach bevor Du die Verlängerung aufs Spiel setzt. Wenn der Vertrag nach der Probezeit automatisch ins unbefristete übergeht, ohne neuen Vertrag, dann hast Du diese schon bestanden durch die Schwangerschaft.
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