Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot - wer zahlt?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beschäftigungsverbot - wer zahlt?

stardust82

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Sehr geehrte Frau Bader - GERN AUCH AN ALLE, ich habe ein Beschäftigungsverbot erhalten. Bekommt der AG in jedem Fall die Kosten von der Krankenkasse erstattet? Oder hätte er dafür irgendwas abschließen müssen? Mein 1. Kind ist in einer Einrichtung untergebracht. Ich wollte nun eigentlich einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. Ist dies jetzt noch möglich? Ich bin ja theoretisch zu Hause und könnte mich selber kümmern. Oder ist das abhängig von der Art des BV`s? Vielen Dank im Vorraus, stardust.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich verstehe nicht den Zusammenhang 1. Kind und BV. Der AG bekommt eine volle Erstattung über die U2. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Dein erstes Kind hat mit dem BV nix zu tun. Der AG bekommt es wieder wenn er in die Umlage 2 einzahlt. Das ist aber sein Problem wenn nicht. Welche Kostenerstattung ? Hängt ja auch damit zusammen warum Dein Kind in einer Einrichtung lebt. ein weiteres Kind entbindet ja nicht von der Unterhaltspflicht.


stardust82

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Entschuldigung für die komische Ausdrucksweise. Mit Einrichtung meinte ich Kinderkrippe. Und dafür wollte ich mir auf Grund von geringem Einkommen die Kosten bei der Stadt erstatten lassen.


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