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Hallo, ich bin mit meinem 2. Kind schwanher, Mutterschutz beginnt am: 14.05.2012, mein Elternzeit erstes Kind endet: 16.05.2012 (2 Tage später). Ich gehe ja dann erneut in den Mutterschutz? Wer zahlt den in meinem Falle Mutterschutzgeld, nur die KK oder auch Arbeitgeber? (war seid Geburt 1. Kindes nicht mehr dort arbeiten)...... Elterngeld bekomme ich ja dann nur den Mindestanteil, den man zahlen muss?
Hallo, die KK zahlt den gesamten Mutterschutz die 13 €, die Differenz zum Gehalt zahlt ab dem ersten Tag nach der ersten EZ der AG Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Eigentlich auch der Arbeitgeber meine ich, denn Mutterschutz ist ja wie arbeiten zu sehen. Müsstest also auch die vollen Bezüge bekommen meine ich. Wärest Du nicht schwanger, würdest Du ja arbeiten gehen. Elterngeld wird auf die 300 Euro hinauslaufen, da ja nur 12 Monate ab dem Mutterschutz zurückgerechnet wird.
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