Guten Tag Frau Bader,
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich mit meinem Anliegen bei Ihnen richtig bin, vesuche aber mal mein Glück.
In 2 Jahren läuft die festverzinste Hypothek auf unser Haus aus. Dieser Hypothekenvertrag bzw. die fälligen Abschläge wurde in der Kindesunterhaltsberechnung für die uneheliche Tochter meines Mannes berücksichtig.
Wenn wir nun den bestehenden Hypothekenertrag mit dem zu dem Zeitpunkt aktuellen allgemeinen Zinssatz weiterführen, gilt das das als "neuer" Hypothekenvertrag und wird bei der Unterhaltsberechnung nicht mehr berücksichtigt?
Mit freundlichen Grüßen
von
sunchildsdream
am 05.04.2016, 10:24
Antwort auf:
Weiterführung einer Hypothek und Berechnung von Kindesunterhalt
Hallo,
dann ändert sich nichts - außer evtl. die Höhe
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.04.2016
Antwort auf:
Weiterführung einer Hypothek und Berechnung von Kindesunterhalt
Das hängt davon ab wofür das Geld verwendet wird.
Ist das Haus abgezahlt wird es nicht mehr berücksichtigt.
Wie hat sich denn alles bei Euch eingespielt wenn ich fragen darf?
Habe Eure Geschichte damals verfolgt.
von
Sternenschnuppe
am 05.04.2016, 11:35
Antwort auf:
Weiterführung einer Hypothek und Berechnung von Kindesunterhalt
@Sternenschnuppe: Du hast PN
Nein, das Haus ist dann noch nicht abgezahlt.. Der Verwendungszweck würde sich nicht ändern.
von
sunchildsdream
am 05.04.2016, 13:19
Antwort auf:
Weiterführung einer Hypothek und Berechnung von Kindesunterhalt
Dann bleibt es gleich. Sind ja Wohnkosten. Ich würde das gar nicht kommunizieren. Ist dann der Anschlusskredit ?
Man sagt man muss nur melden wenn das verwertbare Einkommen sich um mehr als 10% ändert. Wird es das dadurch ?
von
Sternenschnuppe
am 05.04.2016, 13:41