Hallo Frau Bader,
ich habe einige Fragen. Ich war 13 Jahre berufstätig. Habe meine Tochter entbunden am 12.12.2010, und habe 2 Jahre (Elterngeld- Verlängerungsoption mit der Hälfte genommen ) bekommen und habe 3 Jahre Mutterschaftsurlaub beantragt. Ich bin im Mutterschutz bis 31.12.2013.
Bin jetzt zum 2. Kind schwanger - ET ist der 31.03.2013.
Meine Frage ist - bekomme ich nur die 13Euro / tgl von der KK (6Wochen vor Entbindung und 8 Wochen danach) und wieviel Elterngeld steht mir zu?
Bekomme ich nur 300€ + Geschwisterbonus (1Jahr lang) oder errechnet sich das Elterngeld noch vom damaligen Gehalt? Wie lange kann ich jetzt noch in Mutterschaftsurlaub gehen? Kann ich die restlichen Monate vom 1. Kind "nach hinten" anhängen??
Was habe noch ich an "Vorteilen"? :)
Über ein kurzes Feedback würde ich mich sehr freuen.
von
meleknur12
am 28.01.2013, 21:43
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was steht mir zu?
Hallo,
nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.01.2013
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was steht mir zu?
Hallo
Ich denke ich habe gute Nachrichten.
Du beendest Deine 1. Elternzeit zum Tag vor dem neuen Mutterschutz und lässt Dir die restliche Zeit auf die Zeit bis zum 8. Geb. vom ersten Kind übertragen. Mit Zustimmung des AG.
Das bedeutet dass Du den vollen Mutterschutzlohn bekommst, also auch den Arbeitgeberanteil !
Elterngeld wird 300€ sein plus Geschwisterbonus bis das erste Kind 3 ist.
Dann Elternzeit für Kind 2 nehmen.
Seit 01.01.2013 darf der AG der Verkürzung zum Tag vor dem Mutterschutz nicht widersprechen.
Alles Gute
von
Sternenschnuppe
am 28.01.2013, 22:19
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was steht mir zu?
Hallo Sternenschnuppe,
vielen Dank für die Nachricht. Das hört sich ja TOLL an :)
Aber was muss ich jetzt alles tun damit ich den vollen Mutterschutzlohn bekomme? Muss ich den Arbeitergeber anschreiben? Wenn ja, wie schreibt man die denn am besten an? :(
Kannst Du mir da bitte weiterhelfen?
VIELEN DANK!!! :)
von
meleknur12
am 28.01.2013, 22:39
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was steht mir zu?
Hallo
Du bekommst ja wieder die Bescheinigung vom Arzt für den Mutterschutz.
Diese muss zum AG mit einem Anschreiben dass Du aufgrund neuer Schwangerschaft und Schutzzeiten Deine 1. Elternzeit zum ( dann das Datum vor dem ersten Mutterschutztag) beendest.
Du bittest um schriftliche Bestätigung und Übertragung der Restmonate auf die Zeit bis zum 8. Geb. des ersten Kindes.
Dann würde ich erst einmal abwarten.
von
Sternenschnuppe
am 29.01.2013, 10:41
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was steht mir zu?
VIELEN DANK FÜR DIE HILFE. :-)
von
meleknur12
am 29.01.2013, 10:49
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was steht mir zu?
:-) Sehr gerne !
Guck auch noch einmal hier, da stehen die § dazu auch : http://www.rabeneltern.org/index.php/wissenswertes/job-und-kind-wissenswertes/1412-mutterschutz-a-elternzeit154
Die Übertragung der restlichen Monate muss der AG genehmigen, das ist also das Einzige was passieren kann, dass er da "zickt" und das ablehnen könnte.
Da kenne ich mich jetzt nicht so sicher aus.
Der Rest ist aber sicher :-)
von
Sternenschnuppe
am 29.01.2013, 10:55
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was steht mir zu?
...vielen dank! Werde berichten was passiert:-) *es bleibt spannend* :-D
von
meleknur12
am 29.01.2013, 11:34