Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

was steht mir zu wenn ich krank bin und mein kind nicht versorgen kann?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: was steht mir zu wenn ich krank bin und mein kind nicht versorgen kann?

glückskind12

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Ich wollte gerne nachfragen wie das ist wenn ich in Elternzeit bin und selbst krank bin, sodass ich mein Kind nicht richtig versorgen kann. Bekommt dann mein Mann kindskrank um sich um das Kind sorgen zu können oder wie ist das? Müsste er dann eine Bescheinigung vom Kinderarzt holen? Wobei in dem Fall ja nicht das Kind direkt krank ist, sondern ich... Gibt es da eine Grenze und was wenn man die übersteigt? Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube gehört zu haben, dass jedem Elterntei 10 Tage im Jahr zustehen würden bzw. diese von der Krankenkasse zu einem Anteil gezahlt werden. Was aber wenn ich wirklich länger krank wäre? Würde es dann länger Kindskrank geben, wofür man halt den Ausfall dann nicht gezahlt bekommt?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Mit einer in der Regel externen Haushaltshilfe unterstützt die Krankenkasse Familien mit Kindern unter zwölf Jahren, wenn beispielsweise die Mutter wegen eines Krankenhausaufenthalts die Kinder nicht mehr versorgen kann. In ihren Satzungen können die Krankenkassen weitergehende Leistungen vorsehen, etwa für eine Erholungsphase nach dem Krankenhausaufenthalt. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen häuslicher Krankenpflege, Mütter- (genesungs-)kur oder einer Vorsorge- bzw. Rehabilitationskur die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Bei beiden Varianten ist ferner Voraussetzung, dass eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Weiter kann die Satzung bestimmen, dass die Krankenkasse in anderen als den genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Als Haushaltshilfe stellt die Krankenkasse eine Ersatzkraft; sofern dies nicht möglich oder zweckmäßig ist, werden die Kosten für eine selbstbeschaffte Ersatzkraft in angemessener Höhe erstattet. Eine Erstattung erfolgt nicht für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad. Ersatzkräfte stellen u.a. - auch für nicht versicherte Personen - die Sozialen Dienste und Sozialstationen (§§ 38, 132 Sozialgesetzbuch V.). Statt einer Haushaltshilfe von außen kann die Kasse bei vergleichbaren Kosten auch Angehörigen, insbesondere dem Ehemann, den Verdienstausfall erstatten. Ob das auch mit nichtehelichen Vätern klappt, hängt von der Kasse ab! Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Das bekommt man nur wenn das Kind krank ist, denn der Kinderarzt muss das ausstellen. Wenn Du so erkrankst dass Du Dein Kind nicht versorgen kannst, dann kann Dir der Arzt eine Haushaltshilfe verschreiben. Eigenanteil ich meine 10€ am Tag. Das könnte ! dann auch Dein Mann machen. Mir haben sie trotz Schweinegrippe keine verschrieben damals. Als Mutter muss man schon den Kopf unterm Arm tragen. Ansonsten soziales Netz aufbauen, die das Kind mal nehmen, damit man schlafen kann. Mann der Urlaub nimmt.


Mitglied inaktiv

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Hallo, dein Mann soll mal im Betrieb nachfragen, ob es da evtl. Sonderurlaub gibt. In meiner Betriebsvereinbarung steht, dass ich SU bekomme, wenn der Arzt bescheinigt, dass es naher Angehöriger Betreuung braucht. Hätte ich 7 Tage im Jahr. Ich gehe mal davon aus, dass, wenn man sein Kind nicht mehr versorgen kann, selbst so schwach ist, dass man nicht aus dem Bett kommt. Viele Grüße


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