Guten Morgen,
Ich bin mir nicht sicher ob die Frage schon gestellt wurde. Dennoch würde ich gern die Frage nochmal los werden.
Ich bin aktuell im 5 Monat schwanger, meine Ausbildung endet Mitte Juli. Nun ist meine Frage was mir überhaupt finanziell zusteht?.
Werde am 01.06 meiner Chefin mitteilen das ich schwanger bin. Ich hatte auch schon eine mündliche Zusage von ihr bekommen das ich nach der Ausbildung übernommen werde, nur da wusste ich leider noch nicht das ich schwanger bin geschweige denn das ich schon so weit bin. Und mein neuer Vertsg würde ich erst mit bestehen der mündlichen (Mitte Juli) bekommen. Bis dahin lässt es sich leider nicht verbergen das ich schwanger bin...
Jetzt bin ich so hin und her gerissen was ich machen soll. Wenn es um das finanzielle geht müsste ich wohl bis Juli warten. Und Gesundheit ist das halt total Käse, denn ich arbeite bei McDonalds und muss während meiner Schicht diversen schwere Kosten schleppen und stehe 8 Stunden am Stück.
Ich hoffe Sie können mir da weiter helfen.
Mit freundlichen Grüßen
von
thip
am 26.05.2015, 09:53
Antwort auf:
Was seht mir nach der Ausbildung zu?
Hallo,
so lange wie möglich den Mund halten und auf einen Vertrag drängen!
Ansonsten bei der Agentur f Arbeit melden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.05.2015
Antwort auf:
Was seht mir nach der Ausbildung zu?
Auch die mündliche Zusage gilt - Du hast nur das "Problem", daß Du sie im Zweifel nicht nachweisen kannst.
Und noch ein "Problem": Wenn Du nicht übernommen wirst, mußt Du Dich frühzeitig bei der Arbeitsagentur melden - eigentlich jetzt schon.
Aber vielleicht kannst Du Dir so einen Vorteil verschaffen: Sag Deiner Chefin, daß Du Dich ja bei der Arbeitsagentur melden mußt, solange Du keinen schriftlichen Vertrag hast. Aber wenn sie Dir schriftlich gibt, daß sie Dich übernimmt, wenn Du die Prüfung bestehst, dann sparst Du Dir den Gang. Wenn Du Glück hast, geht sie darauf ein *gg*.
Ansonsten steht Dir nach Ende der Ausbildung selbstverständlich Arbeitslosengeld zu. Aber dafür mußt Du Dich wirklich schnell dort melden. Dort kannst Du auch mit offenen Karten spielen und Dich erkundigen, wie Du am besten weiter vorgehst.
von
Strudelteigteilchen
am 26.05.2015, 11:11
Antwort auf:
Was seht mir nach der Ausbildung zu?
Die müssen sich erst mit der Bestehen der mündlichen Prüfung beim Arbeitsamt arbeitslos melden.
von
ALF0709
am 26.05.2015, 11:19
Antwort auf:
Was seht mir nach der Ausbildung zu?
Die Arbeitsagentur EMPFIEHLT, sich frühzeitig zu melden, wenn die Übernahme ausgeschlossen oder unsicher ist.
Es stimmt, daß die 3-Monats-Frist für Auszubildende nicht gilt, aber die frühzeitige Meldung ist alleine deswegen schon notwendig (oder - eben - EMPFEHLENSWERT), weil es sonst eine Lücke bei der Vergütung gibt, die nicht jeder überbrücken kann.
von
Strudelteigteilchen
am 26.05.2015, 11:33
Antwort auf:
Was seht mir nach der Ausbildung zu?
Wenn sie sich mit Bestehen der Abschlussprüfung arbeitslos meldet, bekommt sie natlos ALG I. Also welche Lücke?
von
ALF0709
am 26.05.2015, 11:55
Antwort auf:
Was seht mir nach der Ausbildung zu?
Aber das bekommt sie doch nicht am gleichen Tag ausbezahlt. Hier hat man schon mal sechs bis acht Wochen Bearbeitungszeit, bis man das Geld dann auf dem Konto hat. Wenn man diese Zeit als Ex-Azubi locker finanziell überbrücken kann - herzlichen Glückwunsch. Kann aber nicht jeder.
von
Strudelteigteilchen
am 26.05.2015, 12:25