Hallo Frau Bader,
folgendes, mein Sohn kam 01.02.17 zur Welt. Bei meinem Arbeitgeber habe ich 3 Jahre Elternzeit beantragt und Elterngeld auf 12mon.
-was passiert wenn ich während der Elternzeit wieder schwanger werde, bekomme ich ab dem 13. Monat mein normales Gehalt bis zur geburt?
-und über wem bin ich nach Elterngeld versichert wenn ich nicht schwanger bin
- kann ich auch Elternzeit verkürzen bspl von 3 Jahre auf 1 jahr und spätestens wann müsste ich meinem Arbeitgeber bescheid geben.
Übrigens bin diabetes Patienten und hatte bereits bei meiner 1. Schwangerschaft direkt beschäftigungsverbot bekommen.
Mit freundlichen Grüßen
von
DerCak
am 31.03.2017, 00:33
Antwort auf:
Was passiert wenn ich in der Elternzeit wieder schwanger werde?
Hallo,
es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten.
Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist.
Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.04.2017
Antwort auf:
Was passiert wenn ich in der Elternzeit wieder schwanger werde?
An deiner Elternzeit ändert eine neue Schwangerschaft zunächst(!) erst einmal nichts.
Du kannst die Elternzeit aber vorzeitig zum Beginn des neuen Mutterschutzes beenden. Dann bekommst du für die Mutterschutzfrist wieder das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und den Zuschuss vom Arbeitgeber.
Wenn du ganz normal gesetzlich pflichtversichert bist, bist du während der Elternzeit beitragsfrei pflichtversichert, d.h. Du zahlst zwar keine Beiträge, bist aber weiterhin ganz normal weiterversichert bei deiner Krankenkasse.
Verkürzen kannst du die Elternzeit nur mit Zustimmung deines Arbeitgebers. (Vorzeitige Beendigung der Elternzeit zum Beginn des Mutterschutzes ist aber ohne Zustimmung möglich.)
von
chrissicat
am 31.03.2017, 05:08
Antwort auf:
Was passiert wenn ich in der Elternzeit wieder schwanger werde?
Ein BV berechtigt nicht dazu die Elternzeit zu beenden um sich einen finanziellen Vorteil zu verschaffen.
Du hast ja drei Jahre genommen, wie war denn der finanzielle Plan dabei ?
von
Sternenschnuppe
am 31.03.2017, 07:24