Hallo Frau Bader, ich bin Beamtin und befinde mich aktuell noch in der Elternzeit mit meinem Kind. Im Juli erwarte ich weiteren Nachwuchs, die jetzige Elternzeit ist beantragt bis März 2024, ich gehe aktuell teilzeit arbeiten. Mir wurde mitgeteilt, dass ich als Beamtin die Elternzeit nicht wegen des Mutterschutzes vorzeitig beenden kann. Ist das richtig so? Vielen Dank und viele Grüße
von Jujanina am 05.01.2023, 12:09