Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Während der elternzeit schwanger?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Während der elternzeit schwanger?

Zella90

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich momentan in Elternzeit , meine Elternzeit endet voraussichtlich im März 2023. ich hab dann insgesamt 12 Monate Elternzeit genommen. Jedoch bin ich wieder schwanger und befinde mich momentan in der 13 ssw . Et wäre anfangs Juli 2023. von März bis Mai bekomme ich kein Einkommen , da ich nicht arbeiten darf. Bekomme ich genauso viel Elterngeld wie beim ersten Kind ? Ich habe gelesen , das wenn zwischen der Geburt des ersten und des zweiten Kindes maximal zwölf Monate Elternzeit (mit Elterngeldbezug) liegen, hat man wieder Anspruch auf Elterngeld in derselben Höhe wie beim ersten Kind. Ich bekomme fürs erste Kind momentan 1250 Euro Vielen Dank im Voraus Mit freundlichen Grüßen Zella


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn ich Sie richtig verstehe, bekommen Sie ein Beschäftigungsverbot. Dann bekommen Sie das gleiche Elterngeld wie beim ersten Kind und zusätzlich noch den Geschwister Bonus . Liebe Grüße NB


lukko34

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Warum darfst du von März bis Mai nicht arbeiten ?


MamaausM2

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Du hast doch einen AG.... Du regelst die Kinderbetreuung und gehst ab März wieder entsprechend arbeiten.


Zella90

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Hallo , Nein ich darf nicht , auch wenn ich gerne arbeiten würde. Im Krankenhaus bekommt man direkt Berufsverbot , wg corona Lg


MamaausM2

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Verstehe nicht dein Problem. Du meldest zeitnah das du NACH der Elternzeit arbeiten willst, der alte Vertrag lebt wieder auf und dann und dann meldest du die Schwangerschaft und bekommst evtl das BV oder eine Mutterschutzkonforme Arbeit vom AG. Daraus bekommst dann deinen Lohn als würdest du arbeiten.


Neverland

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Die Frage ist nicht, ob du arbeiten DARFST. Sondern ob du dann arbeiten KANNST. Du also eine Kinderbetreuung hast und ohne Schwangerschaft deinen Arbeitsvertrag erfüllen könntest. Hast du keine Kinderbetreuung, solltest du das SOFORT ändern. Geht das nicht oder willst du nicht, musst du eigentlich kündigen. Wäre dor schlechteste Version. Ist Kinderbetreuung kein Problem, dann gibst du deinem AG zeitnah bescheid, das du wieder schwanger bist. Dieser ALLEINE entscheidet dann, ob er eine Ersatztätigkeit für dich hat oder ob er ein Beschäftigungsverbot ausspricht. In beiden Fällen bekommst du dann ganz normal dein Gehalt weiter. Bist weiter krankenversichert und das Einkommen erhöht dein neues Elterngeld. Du bekommst mutterschaftsgeld und kannst dann wieder neue EZ beantragen. Das hängt aber alles an der Kinderbetreuung.


Neverland

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Die Alternative zur Kündigung wäre dein AG um Verlängerung der EZ zu bitten. Bis zum neuen mutterschutz. Dem kann er aber widersprechen. Dann bekommst du in der Zeit zwar kein Geld, wärst aber weiterhin krankenversichert, hättest Anspruch auf Mutterschaftsgeld und erneute EZ. Im Idealfall hättest du due frage bereits 2-3 Monate früher gestellt und das EG um 2 Monate verlängert. Dann hättest du nun keine Verluste beim neuen EG. Um einen Monat kannst du noch verlängern wenn du schnell bist. Das solltest du dann auch machen.


Zella90

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Vielen Dank für eure Antwort :) ich habe den Arbeitsgeber schon informiert. Ich komme höchstwahrscheinlich in den Berufsverbot Frohe Weihnachten euch


Neverland

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Beschäftigungsverbot, wenn. Nicht Berufsverbot. Aber warum denkst du dann, daß du kein Geld bekommst?


Cpt_Elli

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Wenn du keine Betreuung hast und demnach nicht arbeiten könntest, wäre das Sozialbetrug. Selbst wenn der Arbeitgeber aus Eigeninteresse da mitmacht. Ging es dir in deinem Ausgangspost wirklich darum, wieder arbeiten gehen zu "dürfen" oder möglichst viel Geld für die zweite Elternzeit rauszuschrappen?


MamaausM2

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Das Elterngeld vom zweiten Kind wird genauso berechnet wie beim ersten Kind Anders ist nur, das du Monate mit Elterngeldbezug ausgeklammert werden. Dabei werden max 14 Monate berücksichtigt. Alle Monate danach zählen entweder mit 0€ oder mit dem Arbeitslohn dann Und sollte dein ag das BV aussprechen, musst du grundsätzlich arbeitsfähig sein. Kinderbetreuung gesichert sein


Zella90

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Hallo, Cpt_Elli, Also für das Kind habe ich eine Kinderbetreuung. Ich kenne mich leider nicht so gut aus . Ich müsste eigentlich ab März wieder schaffen gehen , aber laut meiner Chefin darf ich nicht arbeiten gehen , da ich schwanger bin. Ich arbeite mit kranke Kinder im Krankenhaus. Ich habe vor meinem ersten Kind Vollzeit gearbeitet und kam damals direkt in den Berufsverbot, als ich mitgeteilt habe schwanger zu sein. Ich frage mich wie es jetzt ist . Deswegen habe ich die Frage gestellt. Werde dann wahrscheinlich kein Gehalt bekommen von März bis Mai Lg


MamaausM2

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Natürlich bekommst du Gehalt... Du kommst aus der Elternzeit zuruck und dann gilt wieder der alte Vertrag. Wenn es Vollzeit wäre, dann danach. Dein AG bekommt deinen Lohn von der Krankenkasse über die Umlage zurück. Du hast definitiv Anspruch auf deinen dir zustehenden Lohn


Cpt_Elli

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Wenn du eine Betreuung hast und arbeiten gehen könntest, ist alles in Ordnung und NATÜRLICH bekommst du dann dein normales Gehalt. Es tut mir leid. Ich habe nur in diesem Forum nur schon so oft gelesen, dass man ein Beschäftigungsverbot direkt in die Planungen mit einbezieht und der Arbeitgeber zum Teil auch noch mitmacht, dass ich mittlerweile etwas geprägt bin. Alles Gute für deine 2. Schwangerschaft.


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