Während der elternzeit schwanger, Elterngeld Berechnung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Während der elternzeit schwanger, Elterngeld Berechnung

Hallo, ich hab ein Sohn 24.11.16 - geboren Habe zwei Jahre elternzeit beantragt bei meiner Firma - heißt bis 23.11.18 Elterngeld hab ich im ersten Jahr auszahlen lassen. Januar 17- Okt 17 (ich 10x) mein Mann 2x Jetzt bin ich wieder schwanger - noch in elternzeit - neuer Termin ist 7.2.19 Mutterschutz Beginn 27.12.18 Wie berechnet sich mein Elterngeld für das zweite baby? Und das Mutterschutz Geld? Danke für die Hilfe!

von NewBaby19 am 03.08.2018, 13:28



Antwort auf: Während der elternzeit schwanger, Elterngeld Berechnung

Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Soweit die Tatbestände des Abs. 1 Satz 2 erfüllt sind, erfolgt grundsätzlich eine Ausklammerung der betreffenden Monate. Eines gesonderten Antrags bedarf es nicht. Die berechtigte Person kann auf die Ausklammerung von Monaten nach Abs. 1 Satz 2 nicht verzichten (BSG-Urteil vom 16.03.2017, AZ B 10 EG 9/15 R). Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.08.2018



Antwort auf: Während der elternzeit schwanger, Elterngeld Berechnung

Das kommt darauf an wie Du nach der Elternzeit arbeitest bis zum neuen Mutterschutz. Zu empfehlen wäre die Elternzeit zu verlängern bis zum neuen Mutterschutz, dann bekommst Du das Vollzeitgehalt im Mutterschutz. Finanziell gesehen für das Elterngeld macht es keinen Sinn zu arbeiten, da es der Mindestsatz plus 75€ Geschwisterbonus wird. Du hattest ja kein Einkommen 12 Monate vor neuem Mutterschutz. 11/ 18 ist noch Elternzeit, 12/18 schon Mutterschutz.

von Sternenschnuppe am 03.08.2018, 14:10



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