Hallo Frau Bader, ich arbeite seit der Geburt meines ersten Kindes 2008 in Teilzeit 21 h. Nun bin ich erneut schwanger und meine Teilzeit ist immer befristet für ein Jahr. Diese läuft nun ab 28.02.13 aus und ab März wäre Vollzeit und ab 26. April 2013 Mutterschutz. Wir müssen immer drei Monate vor Ablauf des Vertrages bei weiterer Teilzeit den Antrag stellen. Das wäre im Dezember gewesen. Da ich große Probleme mit der Schwangerschaft hatte (Depressionen, Alter (41)) und auch über eine Abtreibung nachdachte , somit auch nicht wusste, wie alles weitergeht habe ich keinen Antrag gestellt und den Vertrag nun auslaufen lassen. Nun habe ich aber ein Beschäftigungsverbot erhalten und kann nicht sagen ob ich wieder vor dem Mutterschutz arbeiten gehe.Seelisch geht es mir besser aber nun kommen doch körperliche Probleme dazu. Derzeit bin ich erstmal froh das es mir besser geht und ich mich für das kleine Leben entschieden habe(dank meines lieben Mannes). Gestern war ich bei meinem Arbeitgeber ( öffentl. Landesdienst, ich bin aber keine Beamte) und die personalzuständige Dame meinte was mit meiner Teilzeit ist. (bisher war nicht eine Anfrage seitens meines AG gekommen). Ich habe gemeint, das diese doch ausläuft. Sie meinte ja, aber dies sei "rechtsmißbräuchlich" und es kann sein, das ich das so nicht machen kann. Ich sollte mir überlegen noch einen Teilzeitantrag zu stellen. Wofür? Ich muss Ihnen sagen , ich war total geschockt, und gleich wieder moralisch ganz unten, was habe ich falsch gemacht? Oder sollte man doch keine Kinder in die Welt setzen?
Vielleicht haben Sie eine Antwort für mich, bzw. ein Gesetz.
Mit freundlichen Grüßen Annett
von
marinettl
am 17.01.2013, 12:11
Antwort auf:
Während Teilzeit schwanger und Beschäftigungsverbot
Hallo,
lebt den jetzt der alte VZ-Vertrag wieder auf? Was wäre ohne SchwS gewesen?Weiter TZ?
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.01.2013
Antwort auf:
Während Teilzeit schwanger und Beschäftigungsverbot
Hallo Frau Bader,
ich habe einen unbefristeten Vollzeitvertrag seit 1992. Durch mein Kind habe ich dann auf Teilzeit (immer ein Jahr befristet auf Antrag!) meine Arbeitszeit herabgesetzt. Ohne Schwangerschaft wäre ich mehr Stunden gegangen, aber nicht voll. Mein Beschäftigungsverbot wird auch monatlich erteilt, also kann ich gar nicht sagen ob ich wieder eins bekomme oder den März und April Vollzeit gehe (falls gesundheitlich möglich, eher unwahrscheinlich). MfG Annett
von
marinettl
am 18.01.2013, 16:42
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Während Teilzeit schwanger und Beschäftigungsverbot
Hallo nochmal, also anders ausgedrückt, die Teilzeit ist bis zum 28.02.13 befristet, ab 01.03. 13 wäre die Teilzeit ausgelaufen und Vollzeit. Und , hier könnte ich theoretisch arbeiten, ohne BeschVerbot. MfG Annett
von
marinettl
am 21.01.2013, 16:15
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Während Teilzeit schwanger und Beschäftigungsverbot
Moin,
Glückwunsch. es kann doch kaum besser laufen. Du hasst ein Berufsverbot und dein Vertrag ist ab 28.02. wieder Vollzeit. Damit bekommst du bis 26.4. dein volles Gehalt im Berufsverbot ausgezahlt und an 26.4. Mutterschutz in Höhe des Vollzeitgehaltes.
Ich wüßte nicht was daran "rechtsmißbräuchlich" sein sollte.
LG
Ingo
von
IngoAC
am 23.01.2013, 10:13
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Während Teilzeit schwanger und Beschäftigungsverbot
Danke für Deine Antwort, ich war echt nicht weitergekommen und wußte nicht was ich falsch gemacht habe, außer mich nicht selber schlechter zu stellen. Einem AG fällt da immer viel ein. MfG Annett
von
marinettl
am 23.01.2013, 10:26