Hallo Danke erstmal für die Hilfe bzgl meiner Frage ob der AG mich nach Ablauf meines befristeten Vertrages nochmal in den Mutterschutz hinein verlängern darf. Mein AG hat mir mittlerweile eine Vertragsverlängerung angeboten und ich würde während dieser Verlängerung in den Mutterschutz gehen. Die Frage ist nun noch wie lange der Vertrag verlängert werden soll. Wegen mir natürlich am Liebsten so lange wie möglich aber wie sieht das aus Sicht eines AG's aus? Eine konkrete Aussage hat er dazu noch nicht gemacht. Hat der AG Kosten zu tragen während der Vertragsverlängerung? Oder ist es aus seiner Sicht egal? Für mich sinkt vermutlich die Höhe des Mutterschaftsgeldes sobald der Vertrag beendet ist, korrekt? Und nach Beendigung des Mutterschutzes bin ich dann ja nicht mehr angestellt. Wäre somit entweder wieder selbständig oder müsste ALG1 beziehen. Als Selbständige könnte ich bis zu 30h die Woche arbeiten und bekäme trotzdem Elterngeld , oder? Und das Elterngeld muss ich dann vermutlich über die KSK bzw die Elterngeldstelle beantragen, nehme ich an. Viele Fragen :) Vielen, vielen Dank für die Hilfe!
von Jelly64832 am 08.03.2017, 17:52