Hallo,
ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit bis zum 01.10.2011.
Glücklicherweise kann ich jetzt schon meinen Vollzeitarbeitsvertrag
in einen 20Stunden-Vertrag ab dem 01.10.2011 umändern/unterschreiben.
Wie ist die Rechtslage, wenn ich in der Zeit von jetzt bis zum 01.10.2011
wieder schwanger werde? Ist dann der neu unterschriebende 20Stunden
Vertrag in der Zukunft gültig oder aber der alte Vollzeitvertrag?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Mitglied inaktiv - 04.05.2011, 14:10
Antwort auf:
Vertragsänderung nach Elternzeit
Hallo,
das kommt darauf an, was drin steht
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.05.2011
Antwort auf:
Vertragsänderung nach Elternzeit
Warum sollte der neue Vertrag, den ihn beide ja schon unterschrieben habt, im Falle einer Schwangerschaft seine Gültigkeit verlieren?
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 04.05.2011, 21:43
Antwort auf:
Vertragsänderung nach Elternzeit
Hallo,
also eigentlich wird an meinem Vollzeitvertrag nur die Stundenanzahl
fest geändert(ohne Befristung). Nach meinem Verständnis würde ich den 20 Stundenvertrag dann trotz Schwangerschaft zum 01.10. antreten und bis zum Mutterschutz so ausüben. Ich habe nur Angst, dass ich nach der Elternzeit mit dem zweiten Kind, dann den 20Stundenvertrag wieder verliere und u.U. Vollzeit gehen muss. Aber das kann eigentlich nicht sein oder?
Es hat lange gedauert, bis ich mit dem ersten Kind schwanger war... daher
möchte ich "der Natur ihren Lauf lassen" und einfach dankbar sein, wenns
nochmal klappen sollte.........kann aber auch nicht ewig drauf warten und hoffen, muss ja auch an meinen job denken. Daher bin ich froh, so einen Vertrag überhaupt jetzt angeboten zu bekommen, ist in unserer Firma alles andere als selbsverständlich.
Danke für alle Antworten!
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 06.05.2011, 13:47