Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vertrag läuft vor Mutterschutz aus

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vertrag läuft vor Mutterschutz aus

Janine1991

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Hallo, derzeit bin ich schwanger und würde ab dem 13.8.2017 in Mutterschutz gehen. Mein Vertrag läuft bereits zum 30.6.2017 aus. Ich arbeite derzeit als Sozialpädagogische Familienhilfe und als Integrationskraft an einer Realschule. Als Schulbegleitung ist es üblich bei meinem AG sich jedes Jahr über die Sommerferien arbeitslos zu melden mit der Garantie nach den Ferien wieder einzusteigen. Da ich schwanger bin übernimmt mich mein AG nicht nach den Ferien. Meine Frage lautet: habe ich Anspruch auf ALG1? Seit dem 22.4.2016 gehe ich in Teilzeit wieder arbeiten nachdem ich 1 Jahr in Elternzeit war. Gibt es für Schwangere Zuschüsse zum ALG? Mein Partner verdient zwar gut, aber durch Kredite, Versicherungen etc. haben wir Unmengen an Ausgaben.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, für welche Zeit wollen sie den Arbeitslosengeld 1 beziehen? für die Zeit zwischen Vertrags Ende und Mutterschutz? Ja, das sollten Sie auf jeden Fall tun und zeitnah bei der Agentur für Arbeit das Ende des Vertrages mitteilen. Liebe Grüße NB


Jelly64832

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Huhu, bei mir war die Lage ähnlich. Mein befristeter Vertrag sollte eigentlich kurz vor meinem Mutterschutzbeginn auslaufen. Mir wurde bei ProFamilia erklärt, dass man 12 Monate am Stück angestellt sein muss um Anspruch auf ALG1 zu haben. Ist das der Fall bekommst Du ALG1 ab dem Vertragsende welches dann in gleicher Höhe Mutterschaftsgeld würde ab Beginn des Mutterschutzes. Man kann wohl unter Umständen ( im wahrsten Sinne) noch das Ein oder Andere dazu beantragen.


Janine1991

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Habe mich heute beim Arbeitsamt gemeldet. Muss einiges an Unterlagen mitbringen. Mir wurde auch gesagt dass ich mich arbeitssuchend melden muss und wohl die 6 Wochen vor Mutterschutz dem Arbeitsmarkt noch zur Verfügung stehe. Muss da aber mal noch nachfragen. Mir wurde gesagt ich muss meinen Realschulabschluss und Ausbildungsabschluss mit Tag, Monat und Jahr nachweisen muss. Woher weiß ich wann ich auf den Tag angefangen und was beendet habe?


luvi

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Hallo, Die Daten müssten doch auf dem Abschlusszeugnis stehen. Man muss nicht ein Jahr am Stück gearbeitet haben für ALG1, sondern in den letzten 2 Jahren 1Jahr insgesamt, das können auch 8 Monate und 4 Monate sein z.B. LG luvi


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