Hallo,
Ich möchte gerade Elterngeld beantragen und bin mir nicht sicher, ob es geschickter wäre das Elterngeld auf zwei Jahre aufzuteilen, da ich eh nur 22Std./ Woche arbeite. Die Frage ist, ob ich dann von der Hälfte des LEterngeldes das Einkommen abgezogen bekomme oder ob das genauso bleibt wie wenn ich es nur für ein Jahr ganz beantrage.
Ich hoffe es wird deutlich was ich meine.
Liebe Grüße,
Michaela
von
binderina
am 03.05.2014, 09:48
Antwort auf:
Verrechung Elterngeld mit Einkommen auf zwei Jahre
Hallo,
im 2. Jahr wird nichts abgezogen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.05.2014
Antwort auf:
Verrechung Elterngeld mit Einkommen auf zwei Jahre
Nee, mir ist leider nicht klar was Du meinst.
Bezogen wird EG generell nur innerhalb des VOLLEN Auszahlungszeitraums. Läßt man es splitten, dann wird nur die Auszahlung gesplittet. Wenn Du also ein Jahr EG beantragst, dann beziehst Du 1 Jahr EG. Beantragst Du gesplittetes EG dann beziehst Du 1 Jahr EG und bekommst es auf 2 Jahre ausgezahlt.
Eine Anrechnung auf das ggf. zusätzlich erzielte Einkommen erfolgt nur im BEZUGSzeitraum. Wenn Du also die 2 Jahre Auszahlungsvariante wählst, dann wird im 1. Jahr zusätzliches Einkommen angerechnet, im 2. Jahr nicht mehr.
Arbeiten darf man maximal 30h/Woche während man in EZ ist.
Was im EG Bezugszeitraum vom Zuverdienst übrig bleiben würde kannst Du Dir wie folgt selber ausrechnen:
E: Einkommen gesamt
Ga: altes Nettogehalt (was zur Berechnung des Elterngeldes ermittelt wurde)
Gn: neues Nettogehalt (Zuverdienst)
Ohne Zuverdienst ist E = 0,65*Ga
Mit Zuverdienst ergibt sich:
E = (Ga - Gn)*0,65 + Gn
E = 0,65*Ga - 0,65*Gn + Gn
E = 0,65Ga + (Gn - 0,65Gn)
E = 0,65Ga + 0,33*Gn
Sprich von dem was Du zuverdienst bleiben Dir letzlich nur 33% übrig.
Damit kannst Du es Dir jetzt ganz genau ausrechnen!
Unter 300€ EG wird nicht ausgezahlt - sprich die 300€ bleiben immer!
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 03.05.2014, 10:48