hallo frau bader,
ist eine ledige mutter per gesetz verpflichtet den namen des kindsvaters preiszugeben, z.b. ggü. dem jugendamt oder muss sie das nur, wenn sie leistungen wie unterhaltsvorschuss etc. haben möchte?
danke.
von
Snief
am 01.07.2015, 12:09
Antwort auf:
verpflichtung den kindsvater zu nennen?
Hallo,
muss sie nur, wenn Sie Leistungen habe möchte - denn da ist der KV vorleistungspflichtig.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.07.2015
Antwort auf:
verpflichtung den kindsvater zu nennen?
Muss sie nicht solange keinerlei soziale Leistungen beantragt werden.
Egal was.
von
Sternenschnuppe
am 01.07.2015, 12:55
Antwort auf:
verpflichtung den kindsvater zu nennen?
Ich kann mich echt irren, aber ich meine, neben dem das sie Verpflichtet ist spätestens dann den Kindsvater zu nenne wenn sie staatliche Mittel bezieht - und das schließt auch Hartz4 ein, muss sie spätestens auch in dem Moment mitwirken indem der falsche Vater eingetragen ist. Gilt zB wenn innerhalb einer Ehe ein Kind eines anderen Mannes geboren wird.
Und ich meine, das Kind selbst auch auch einen Rechtsanspruch wenn es irgendwann den Klageweg geht. Immerhin verliert es aufgrund des Schweigens mögliche Erbansprüche, neben Unterhalt, Rentenansprüche usw.
Aber da bin ich mir wie gesagt nicht sicher.
Mitglied inaktiv - 01.07.2015, 15:13
Antwort auf:
verpflichtung den kindsvater zu nennen?
Gegenüber dem Kind ist sie dazu verpflichtet.
von
Pamo
am 01.07.2015, 19:26