zorce
Hallo Frau Bader, ich möchte Sie erneut zu meinen Fragen in der Vergangenheit fragen, wie man den Umgang mit dem Kindsvater per Videokonferenz gestalten kann. Es geht um Folgendes : Ich habe das alleinige Sorgerecht, das Kind ist 5,5 Jahre alt, wurde aussehelich geboren und der Kindsvater wohnt im Ausland. Der Kindsvater ist sehr schwierig, zeigt keinerlei Einsicht, drohnt und beharrt auf das Kind,obwohl er nicht nach Deutschland kommen möchte, da er anscheind Angst hat wegen früheren Anzeigen meinerseits. Er beharrt auf staendigen Kontakt per Videokonferenz mit dem Kind. Das Kind verweigert fast jedes Gespräch, da er generell keine Lust auf Videotelofante hat. Der Kindsvater erzählt unmögliche Sachen am Telefon, er lästert über mich, beschuldigt mich für Alles und das Kind ist verwirrt und leidet darunter. Ich unterbinde solche Videokonferenz, verweise auf das Verhalten, aber der Kindsvater zeigt keine Besserung. Darf ich solche Videokonferenzen komplett unterbinden und dem Vater jeglichen Kontakt per Videokonferenz verbieten, gibt es eine Möglichkeit, dass jemand aus dem Jugenamt bei diesen Gesprächen anwesend ist. Ich bin nicht gegen einen Umgang zwischen Sohn und Vater, aber das Verhalten des Vaters ist wirklich krankhaft und unmöglich. Welche Rechte hat er der Vater in so einer Situation? Kindesunterhalt wird auch nicht gezahlt, nur gejammert seitens des Kindsvater, der eine Bescheinigung vom Psychologen hat, dass er wegen der Situation, psychisch leidet. Er fordert von mir Schadenersatz. Viele Grüße Zori
Hallo, SIe haben doch schon mehrfach geschrieben, beachten den Rat aber nicht. Sie lassen sich weiter einschüchtern, beleidigen und drangsalieren. Und das alles auf Kosten des Kindes. Waren Sie denn schon beim JA? Liebe Grüße NB
Pamo
Bitte lass dich endlich professionell beraten. Du musst diese Videotreffen nicht machen. Eigentlich darfst du es nicht mal, denn es scheint dem Kind zu schaden. Nochmal: Der KV muss kommen und das Kind besuchen. Sonst nichts.
Pamo
Nochmal zu deiner Frage: Ja, du darfst die Videokonferenzen verbieten. Warum soll das JA daran teilnehmen, wenn nichts stattfindet? Hör auf, ein Okay von einer übergeordneten Instanz zu suchen, du brauchst keine rechtliche Hilfe, da es keinen Rechtsanspruch des KV vom Ausland aus gibt. Nimm einfach keine Anrufe oder Gespräche vom KV mehr an. Ändere deine Telefonnummer. Er muss nach Deutschland kommen, wenn er sein Kind sehen will. Die Bedrohung deiner Familie im Ausland muss diese dort mit Polizei, Anwalt, Gericht klären. Das hat nichts mit dem Kind in Deutschland zu tun.
zorce
Vielen Dank für Eure Antworten. Ich werde Euren Rat, den Rat der Frau Bader und der anderen Forumteilnehmer endlich befolgen und versuchen, meine Angst zu überwinden und endlich professionelle Hilfe zu holen. Das kostet Geld, aber es geht um das Wohl des Kindes. Vielen Dank nochmals für die Rückmeldungen
Sternenschnuppe
Hallo Das kostet doch kein Geld! Hallo YX, unserem Kind geht es nicht gut. ICH werde Dich kontaktieren wenn es mit Dir sprechen möchte. Gerne kannst Du auch einen Termin beim Jugendamt hier in Deutschland ausmachen, dann können wir dort zusammen für unser Kind eine Lösung finden. Kind ab und an mal fragen und signalisieren dass es ok ist wenn es den Papa anrufen möchte. Fertig.
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