Verlängerung der Elternzeit/erneute Schwangerschaft /Geld?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Verlängerung der Elternzeit/erneute Schwangerschaft /Geld?

Hallo, Und zwar läuft meine Elternzeit am 26.11.2021 ab. Dann war ich mit meiner Tochter genau 22 Monate in Elternzeit. Gerne würde ich die Elternzeit verlängern, kann ich das ohne Zustimmung des AG tun? Oder kann dieser meine Verlängerung ablehnen ? Außerdem haben wir überlegt erneut schwanger zu werden. Sollte ich schwanger werden bevor die Elternzeit ausläuft kann ich diese bis zum Mutterschutz verlängern und dann ganz normal Mutterschutzgeld und AGzuschuss erhalten ? Oder sollte ich jetzt einfach schon die Elternzeit verlängern bis zum 01.10.2022 (nach Kita Eingewöhnung) und bei eventueller Schwangerschaft diese wieder vorzeitig beenden bevor die Mutterschutzfrist greift ? Habe ich überhaupt Anspruch auf Volles Mutterschutzgeld und AG Zuschuss. ? Ich mache mir ziemlich viele Gedanken, ich hoffe sie können mir helfen Lg Grüße

von Linchen20 am 01.02.2021, 19:44



Antwort auf: Verlängerung der Elternzeit/erneute Schwangerschaft /Geld?

Hallo, wenn Sie weniger als bis zum 2. Geburtstag beantragt haben besteht kein Anspruch auf Verlängerung. Auch im Falle einer neuen Schwangerschaft ist eine Verlängerung nur mit Zustimmung vom Ag möglich. Gleichwohl können Sie für Kind 2 EZ, EG und KG beantragen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.02.2021



Antwort auf: Verlängerung der Elternzeit/erneute Schwangerschaft /Geld?

Ohne Zustimmung nein, da du weniger als 24 Monate EZ beantragt hast und dich mit der ersten Mitteilung eben für 24 Monate festlegen musst.

von KielSprotte am 02.02.2021, 07:07



Antwort auf: Verlängerung der Elternzeit/erneute Schwangerschaft /Geld?

Du hast erst ab Monat 25 wieder einseitigen Anspruch auf Elternzeit. Sprich, wenn der Arbeitgeber die Elternzeit für Monat 23 und 24 ablehnt, musst du wieder arbeiten (zu den Konditionen wie vor der Schwangerschaft, wenn nichts anderes vereinbart wurde). Wenn du wieder schwanger bist und den Beginn des neuen Mutterschutzes kennst, darfst du die dann noch laufende Elternzeit taggenau zu Beginn des neuen Mutterschutzes (einseitig) beenden. Dann bekommst du auch wieder Mutterschaftsgeld und vollen Arbeitgeberzuschuss.

von Dojii am 02.02.2021, 07:35



Antwort auf: Verlängerung der Elternzeit/erneute Schwangerschaft /Geld?

Ich habe jetzt erst einmal das Schreiben für die Verlängerung verfasst und hoffe natürlich das das einfach bewilligt wird. Noch hatte ich mit meiner Chefin nicht darüber gesprochen zu welchen Konditionen ich zurückkehren werde, da der Ablauf der jetzt bestehenden Elternzeit noch etwas in der Ferne liegt. Sollte die Elternzeit nicht verlängert werden, werden wir das denke ich nachholen und uns zusammen setzen und einen neuen Vertrag aufsetzen. Sollte dieser bestehen kann ich ja immer noch schwanger werden und mich ins Beschäftigungsverbot setzen lassen

von Linchen20 am 02.02.2021, 09:14



Antwort auf: Verlängerung der Elternzeit/erneute Schwangerschaft /Geld?

Riskanter plan .. Mit einen Vollzeit BV zu rechnen, wenn man nur Teilzeit arbeiten kann

Mitglied inaktiv - 02.02.2021, 09:21



Antwort auf: Verlängerung der Elternzeit/erneute Schwangerschaft /Geld?

Mann kann sich nicht so einfach "ins BV setzen lassen". Da muss es schon Gründe geben, die auch einer Prüfung standhalten........komischer Plan.

von KielSprotte am 02.02.2021, 09:51



Antwort auf: Verlängerung der Elternzeit/erneute Schwangerschaft /Geld?

Nein, so meinte ich das nicht. Dann wird ja ein neuer Vertrag aufgesetzt zu den Konditionen die ich auch arbeiten kann. Und dann könnte ich immer noch schwanger werden und ins Beschäftigungsverbot gehen. Da ich Erzieherinn bin und nicht immun gegen zytomegalie werde ich sofort ins Beschäftigungsverbot Gesetz. Das war aber eher als Scherz gedacht. Ich hoffe natürlich das die Elternzeit genehmigt wird und wenn nicht werden wir weiter sehen.

von Linchen20 am 02.02.2021, 10:06



Antwort auf: Verlängerung der Elternzeit/erneute Schwangerschaft /Geld?

Du hast ein Kind. Das Kind muss betreut sein. Wie kommst du darauf daa du dich dann nicht bei deinem Kind anstecken kannst bzw es evtl bereits schonbgetan hast? Der Titel wird bei erneuter Schwangerschaft neu festgestellt. Und nicht selten gibt es dann eine Immunität.

von Felica am 02.02.2021, 21:58



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Elternteilzeit & erneute Schwangerschaft: Lohnfortzahlung & Beschäftigungsverbot

Guten Tag Frau Bader, Ich habe direkt im Anschluss an die Geburt meiner Tochter 36 Monate Elternzeit beantragt und vereinbart nach einem Jahr auf 20 Stunden-Basis in Elternteilzeit wieder zu arbeiten. Nun bin ich seit 3 Wochen wieder im Betrieb und habe festgestellt, dass ich schwanger bin. Ich vermute, dass mein Arzt mir (wie auch in der erste...


Erneute Schwangerschaft während Elterngeldbezug

Liebe Frau Bader, Ich habe 4 Monate lang BasisEG bezogen und 16 Monate EG Plus. EG und Elternzeit enden eigentlich im Mai. Wir wollen gerne ein 2. Baby. Da ich in der Pflege arbeite, werde ich sofort ins Berufsverbot geschickt bei einer Schwangerschaft. Wie sieht das mit dem EG aus? Würde ich bei einer erneuten Schwangerschaft genau das gle...


Teilzeit in Elternzeit/ erneute Schwangerschaft

Guten Tag, Ich bin aktuell in Elternzeit (beantragt bis 24) und wollte ab September wieder Teilzeit arbeiten gehen. Allerdings stellt sich mein Arbeitgeber nun quer, mich für 3 Monate wieder einzustellen. ( ich wäre ab Dezember wieder in Mutterschutz). Darf mein AG mir die Arbeit für die 3 Monate von September bis Ende November verwehren? I...


Elternzeit / Teilzeit /erneute Schwangerschaft

Sehr geehrte Frau Bader, eventuell können Sie mir bei meinen Fragen weiterhelfen ? Ich befinde mich ab September im 3ten Jahr Elternzeit, bekomme kein Elterngeld mehr. Ich würde gerne, wieder in Teilzeit arbeiten gehen. Sollte ich dann erneut schwanger werden, bekäme ich dann bei einem Beschäftigungsverbot wieder das errechnete Gehalt ? ...


Muttschaftsgeld in Elternzeit _ Erneute Schwangerschaft

Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte folgende Frage: Meine Tochter kam im Juli 2020 zur Welt. Ich habe drei Jahre Elternzeit beantragt (bis Juli 2023). Seit Januar diesen Jahres habe ich einen 450-Euro Job. Nun bin ich erneut schwanger und unser Kind kommt im Dezember diesen Jahres zur Welt. Nun bekomme ich laut Krankenkasse Mutterschaftsgel...


erneute Schwangerschaft in der Elternzeit, wie schaut das Arbeitsverhältnis

Guten Abend Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit und bin nun erneut Schwanger geworden. Ich gehe aktuell bei meinem Arbeitgeber (bei dem ich Vollzeit angestellt bin) auf 520 Euro Basis arbeiten. Es ist so das ich durch die aktuelle Schwangerschaft meinem Minijob (Nachtdienste) nicht ausüben darf, dass heißt es würden zu meinem ...


Erneute Schwangerschaft kurz vor Ende der Elternzeit - Beschäftigungsverbot

Hallo, erstmal möchte ich mich für ihre Arbeit bedanken Frau Bader. Kurze Hintergrundinformation: Meine Frau war offiziell bis Ende Februar in Elternzeit. Während der Elternzeit hat sie in den letzten 4 Monaten als Minojobberin gearbeitet. Ab März sollte sie dann in „Teilzeit“ arbeiten


Erneute Schwangerschaft in Elternzeit - wer zahlt bei BV?

Guten Tag Frau Bader, ich hätte gerne eine rechtliche Meinung von Ihnen. Ich bin noch bis zum 08.08.2023 in Elternzeit und erhalte auch bis zu diesem Tag noch Elterngeld. Ich habe ein unbefristetes Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst. Bei uns ist es so, dass man sich ca. 3 Monate vor Wiederaufnahme des Dienstes an das Personalamt w...


Teilzeit in Elternzeit und erneute Schwangerschaft

Liebe Frau Bader, ich bin aktuell in der 32SSW mit meinem zweiten Kind. Aufgrund eines medizinischen Beschäftigungsverbotes hat mir meine Personalabteilung geraten die Elternzeit - 2Jahre- für meinen ersten Sohn (Ende 2021 geboren) vorzeitig zu beenden, da Beschäftigungsverbot und Elternzeit nicht parallel laufen kann. Ich habe jetzt ca 1 Jahr 5...


Erneute Schwangerschaft während TZ-Arbeit in EZ

Guten Tag Frau Bader, ich bin Angestellte Zahnärztin. Während meiner ersten Schwangerschaft und der Stillzeit befand ich mich im Beschäftigungsverbot. Im Anschluss habe ich 3 Jahre Elternzeit eingereicht um während dieser in Teilzeit zu arbeiten (zuvor Vollzeit beschäftigt). Ich beginne zunächst stundenweise wieder zu arbeiten mit langsamer ...