Sehr geehrte Frau Bader, eine grundsätzliche Frage hätte ich. Eine Mutter ist für drei Jahre in Elternzeit, währenddessen kommt es zur Trennung, das Gericht überträgt das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf den Vater, Kind bleibt beim Vater, Mutter zieht aus. Unmittelbar nach dem Gerichtsurteil legt die Mutter Beschwerde beim OLG ein, weil sie das Kind mit zu sich nehmen will. Bisher noch keine Entscheidung des OLG. Frage: Was passiert jetzt mit der Elternzeit der Mutter? Endet sie automatisch? Erst nachdem das OLG ein rechtskräftiges Urteil gesprochen hat? Oder schon vorher? Welches ist der Stichtag, an dem die Mutter wieder arbeiten gehen muß? Ab wann muß sie den Arbeitgeber von dem Vorgang in Kenntnis setzen? Vielen Dank für Ihre Antwort! MfG La Mamma
von La Mamma am 22.05.2014, 01:22