Vater hat Unterhalt "selbst" berechnet - darf er das ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Vater hat Unterhalt "selbst" berechnet - darf er das ?

Hallo Frau Bader, mein Exmann teilte mir per SMS mit , das mein Sohn zukünftig 110 € weniger Unterhalt bekommt - hat er mal eben selbst neu berechnet... Grund dafür sei 1. das er ab Januar 2011 50 € mehr Selstbehalt haben darf und 2. jetzt von Steuerklasse 3 in 1 gekommen ist ( durch Scheidung)... Darf er das selbst ausrechnen ? Ich habe einen Titel von 2003. Was kann/muss ich machen, wenn er tatsächlich weniger zahlt ? Danke und viele Grüße

Mitglied inaktiv - 15.02.2011, 13:47



Antwort auf: Vater hat Unterhalt "selbst" berechnet - darf er das ?

Hallo, Sie haben einen Titel von 2003???? Und den nie nachrechnen lassen? Da bekommt Ihr Kind doch eh mehr (andere Altersklasse, neue Tabellen etc.).lassen Sie es neu berechnen und anpassen. Der KV kann das nicht einseitig ändern Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.02.2011



Antwort auf: Vater hat Unterhalt "selbst" berechnet - darf er das ?

Hallo, abgesehn davon dass ein Titel von 2003 sowieso aktualisierungsbedürftig ist: Wenn eij Titel besteht, lkann er nicht einfach so die Höhe des Unterhalts abändern. Er muss erst mal ganz offiziell den Titel ändern lassen. Kostenfrei unter beibringung aller Unterlagen beim Jugendamt, oder er klagt bei Gericht. Bis dahin ist der volle bisherige lt. Titel Unterhalt fällig und Du musst ihn sofort schriftlich auffordern nachzuzhalne, wenn er jetzt dann weniger zahlt. Viele Grüße Désirée

von desireekk am 16.02.2011, 07:55



Antwort auf: Vater hat Unterhalt "selbst" berechnet - darf er das ?

werde ich machen.

Mitglied inaktiv - 16.02.2011, 13:21



Antwort auf: Vater hat Unterhalt "selbst" berechnet - darf er das ?

Hallo Froschli, mein Ex hat das leider auch gemacht, Er adoptiert gerade sein Stiefsohn, also noch nicht abgeschlossen und meint, dass er noch nicht mal den Mindestsatz zahlen kann. Man kann es über die Unterhaltsvorschusskasse errechnen lassen, man muss da aber sehr genau aufpassen, weil es echt linke Hunde gibt, die die Behörden vereinmern können oder halt per Anwalt klären lassen und wenn nötig -klagen. Leider besteht mein Ex auf seine ausgerechnete Unterhaltszahlung, es wird jetzt leider auch vors Gericht gehen...wenn sich bald nix ändert. Ich finde es schade, er kauft sich ein Haus, schaffen sich sovieles an und jammern herum, dass sie durch meine Forderung so arm seien wie H4-Empfänger. Habe noch nie gesehen, dass sich H4-Empfänger ein Haus kaufen können. Bei Geld hört oft die Freundschaft auf...traurig, weil das Geld für meinen Sohn ist. Naja

Mitglied inaktiv - 17.02.2011, 11:00



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