Hallo Frau Bader,
Meine Frage an Sie ist,
Ich würde am 1.9. Wieder arbeiten gehen und war jetzt mit 2 Ss in elternzeit und davor in beschäftigungsverbot, dass heißt insgesamt waren es 11 Monate Beschäftigungsverbot, wie wird das in nun mit den Urlaub gerechnet?
Steht mir da noch Urlaub zu wenn ich jetzt wieder anfange? Wieviel Urlaub wäre das dann bei einem Jahresurlaub von 28 Tagen?
Mfg Bianca
von
Bibichris
am 21.08.2019, 18:41
Antwort auf:
Urlaubsanspruch
Hallo,
wenn die EZ durchgehend waren, können sie den Urlaub nachd er EZ nehmen. Urlaubsanspruch haben Sie für jeden Monat, den Sie nicht voll in EZ waren.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.08.2019
Antwort auf:
Urlaubsanspruch
In welchem Jahr warst du im BV? Hattest du da Urlaub?
Wie lange hattest du insgesamt Elternzeit?
Der ag kann den Urlaubsanspruch für jeden Monat in reiner Elternzeit kürzen. Also für 2019 von sept-dez = 4/12 von 28 ~ 9 Tage
Mitglied inaktiv - 21.08.2019, 20:40
Antwort auf:
Urlaubsanspruch
Also das erste BV hatte ich von 12.2013-05.2014 und den 2. von 06.2016- 11.2016...
Bin direkt nach der erste elternzeit wieder schwanger gewesen und bin gleich wieder ins BV gekommen.
von
Bibichris
am 21.08.2019, 22:39