mv0605
Hallo, hier mein Sachverhalt: Bis zum 23.05.15 befinde ich mich in Elternzeit unseres 1.Kindes. Ab dem 24.05.15 dann im Mutterschutz für das 2.Kind. Anschließend daran werde ich Elternzeit für das 2.Kind nehmen. Nun meine Frage: Steht mir für den Mutterschutzzeitraum des 2.Kindes ein Urlaubsanspruch zu?? (Mir ist klar, dass ich diesen Urlaub vorerst nicht wirklich nehmen kann. Evtl. erst nach der Elternzeit bzw. auszahlen lassen... Ich möchte nur grundsätzlich wissen, ob ich den ANSPRUCH darauf habe.) Vielen Dank! Schöne Grüße
Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Liebe Grüsse, NB
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